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16th January 2025
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Warum Abwarten beim LkSG keine Option ist

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Just released: The Global Supply Chain Sustainability Risk & Performance Index

Insight From EcoVadis Ratings

Die Ankündigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verschiebung der Berichtsfrist für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat bei vielen Unternehmen, insbesondere KMU, für Verwirrung gesorgt. Einige haben sogar ihre Implementierungsmaßnahmen gestoppt oder ihr Risikomanagement für Lieferanten ausgesetzt. Doch Vorsicht: Diese “Abwarte-Haltung” könnte schwerwiegende Folgen haben.

BAFA macht ernst: Proaktive Überprüfungen haben begonnen

Das BAFA hat unmissverständlich klargestellt: Trotz der Verschiebung der Berichtsfrist auf 2025 müssen alle anderen Verpflichtungen des LkSG weiterhin erfüllt werden. Um dies sicherzustellen, hat die Behörde bereits damit begonnen, Unternehmen aktiv zu kontaktieren und Informationen über ihre Risikoanalysen und Präventivmaßnahmen anzufordern. 

Diese proaktiven Anfragen ähneln in ihrem Umfang dem offiziellen BAFA-Bericht und erfordern eine umfassende und unverzügliche Beantwortung durch die kontaktierten Unternehmen. Dies ist ein deutliches Signal: Die Verschiebung der Berichtsfrist entbindet Unternehmen nicht von ihren gesetzlichen Pflichten.

Die Tücke des Aufschubs: Warum jetzt handeln?

  1. Gesetzliche Verpflichtungen bleiben bestehen: Alle Kernelemente des LkSG, wie Risikoanalysen und Präventivmaßnahmen, müssen weiterhin umgesetzt werden.

  2. Proaktive Überprüfungen: Das BAFA fragt bereits Informationen von Unternehmen an. Denn diese müssen jederzeit nachweisen können, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Gegebenenfalls können hier bereits Sanktionen drohen.

  3. Komplexität der Umsetzung: Die Implementierung effektiver Sorgfaltspflichtprozesse benötigt Zeit. Ein späterer Start könnte zu Zeitdruck und Qualitätseinbußen führen.

  4. Reputationsrisiken: Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch Imageschäden.

  5. Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die jetzt handeln, positionieren sich als verantwortungsbewusste Marktakteure und können dies als Differenzierungsmerkmal nutzen.

Handeln statt Warten

Die Verschiebung der Berichtsfrist darf nicht als Freibrief missverstanden werden. Das BAFA hat deutlich gemacht, dass es die Einhaltung des LkSG ernst nimmt und bereits jetzt aktiv überprüft. Unternehmen, insbesondere KMU, sollten diese Zeit nutzen, um ihre Prozesse zu optimieren und robuste Sorgfaltspflichtsysteme zu implementieren.

Nutzen Sie die zusätzliche Zeit als Chance, nicht als Ausrede. Investieren Sie jetzt in nachhaltige Lieferketten und positionieren Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher. Denn eines ist klar: Das Thema Lieferkettensorgfalt wird nicht verschwinden – es wird an Bedeutung zunehmen. 

Gehen Sie kein Risiko ein und kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr darüber zu erfahren, wie EcoVadis Sie bei Ihrer LkSG-Compliance unterstützen kann.

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