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Gilt für in Frankreich ansässige Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten in Frankreich oder 10.000 Beschäftigten weltweit.

Nach dem französischen Sorgfaltspflichtgesetz „Devoir de Vigilance“ müssen sich bestimmte große Unternehmen bei ihren Geschäftstätigkeiten an die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte halten. Es schreibt Unternehmen vor, Due-Diligence-Prozesse in ihre Lieferketten zu integrieren, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen zu verhindern. Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, müssen eine Risikokartierung vornehmen, um die Lieferantenrisiken nach Region oder Kategorie zu ermitteln, Sorgfaltsprüfungen und Schadensminderung durchführen und Jahrespläne („Plan de Vigilance“) aufstellen, in denen die entsprechenden Risiken und Gegenmaßnahmen erläutert werden. Bei Verstößen gegen diese Sorgfaltspflicht können nach einer offiziellen Beschwerde zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen das Unternehmen geltend gemacht werden.

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