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Gilt für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an niederländische Endverbraucher*innen verkaufen, einschließlich außerhalb der Niederlande registrierter Unternehmen.

Nach dem niederländischen Sorgfaltspflichtengesetz gegen Kinderarbeit sind Unternehmen zur Prüfung verpflichtet, ob bei den von ihnen verkauften bzw. bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen Kinderarbeit zum Einsatz kommt. Unternehmen müssen eine Sorgfaltspflichterklärung abgeben und, falls sie Probleme feststellen, einen Maßnahmenplan vorlegen.

Unternehmen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, drohen hohe Bußgelder und bei wiederholten Verstößen auch strafrechtliche Sanktionen. Damit ist es eines der ersten strafrechtlichen Durchsetzungsinstrumente bei Verletzung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte.

Zusammengefasst lauten die wesentlichen Anforderungen des Gesetzes:

  1. Unternehmen müssen ermitteln, ob es einen begründeten Verdacht gibt, dass bei den von ihnen verkauften bzw. bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen Kinderarbeit zum Einsatz kommt.
  2. Liegt ein solcher begründeter Verdacht vor, müssen Unternehmen einen „Aktionsplan“ aufstellen und umsetzen, um dagegen vorzugehen.
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