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EU | In Kraft getreten: 2023

CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)

Der Kohlenstoff-Grenzzoll auf importiertes Eisen, Stahl, Aluminium, Elektrizität, Wasserstoff und andere Waren zielt darauf ab, die grünen Verpflichtungen der EU zu unterstützen und sicherzustellen, dass der Kohlenstoffpreis von Importen dem von im Inland produzierten Waren entspricht. Am 1. Oktober 2023 trat das CBAM in seine Übergangsphase ein, in der EU-Importeure zyklisch über die in den von ihnen in die EU eingeführten Waren enthaltenen Emissionen berichten müssen.

Die endgültige Einführung des Mechanismus erfolgt zeitlich gestaffelt bis Januar 2026. Zu diesem Zeitpunkt werden die Importeure beginnen, Steuern auf der Grundlage der EU-Emissionshandelszertifikate zu zahlen.

Zeitplan für die CBAM-Umsetzung

  • Übergangsphase
    Von Oktober 2023 bis Dezember 2025 müssen EU-Importeure über die in ihren Waren enthaltenen Emissionen berichten, ohne einen finanziellen Ausgleich zu zahlen.
  • Endgültige Phase
    Ab Januar 2026 müssen die EU-Importeure jährlich die Menge der importierten Waren und die damit verbundenen Emissionen sowie die entsprechende Menge an CBAM-Zertifikaten angeben.

Werfen Sie doch einen Blick in unseren Leitfaden zum CBAM, der alles Wissenswerte über die Kohlenstoff-Grenzsteuer enthält. Wenn Sie mehr über die Bewertung des CO2-Fußabdrucks Ihres Unternehmens und die zur Verringerung Ihrer Emissionen erforderlichen Instrumente erfahren möchten, besuchen Sie ecovadis.com/carbon.

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