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Niederlande, EU | In Kraft getreten: Erwartet

Niederländisches Sorgfaltspflichtengesetz gegen Kinderarbeit

Übersicht zu den
regulatorischen
Vorschriften
Ein einfacher Leitfaden, um das niederländische Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sicher einzuhalten

Die Niederlande denken über eine verbindliche Due-Diligence-Prüfung nach, um den Einsatz von Kinderarbeit bei den Lieferketten für den niederländischen Markt zu verhindern. Das Gesetz würde Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an niederländische Verbraucher*innen verkaufen, ohne Ausnahmen aufgrund ihrer Rechtsform oder Größe dazu verpflichten, die Beschäftigungspraktiken ihrer Lieferanten zu untersuchen. Sollte es klare Anzeichen dafür geben, das Waren und/oder Dienstleistungen durch den Einsatz von Kinderarbeit zustande kamen, müsste das Unternehmen einen Aktionsplan umsetzen, um den Einsatz von Kinderarbeit künftig zu verhindern.

Das Gesetz würde zudem eine Verpflichtung zur Berichterstattung verlangen, nach der Unternehmen eine Erklärung abgeben müssten, dass sie ihre Lieferkette einer angemessenen Due-Diligence-Prüfung unterzogen haben, um Kinderarbeit zu verhindern. Die betroffenen Unternehmen hätten dann sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit, um die erforderlichen Dokumente vorzulegen. Für Unternehmen, deren Due Diligence Mängel aufweist oder die über keinen Aktionsplan verfügen oder keinen Bericht vorlegen, würden erhebliche Bußgelder oder Strafen fällig.