EU-Taxonomie

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EU-Taxonomie
Die „grüne“ Taxonomie ist in erster Linie eine Klassifizierung, um zu bestimmen, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Die EU-Taxonomie bietet ein Regelwerk, um festzulegen, wann Unternehmen umwelt- und sozialverträglich agieren. So sollen „Greenwashing“-Maßnahmen eingedämmt und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für nachhaltige Investitionen geschaffen werden.
Die EU-Taxonomie-Verordnung gilt für folgende drei Gruppen:
- Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die unter die NFRD-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung fallen.
- Finanzmarktteilnehmer, einschließlich Anbietern betrieblicher Altersversorgung, die Finanzprodukte in der EU anbieten und vertreiben, auch wenn sie außerhalb der EU ansässig sind.
- Institutionen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, wenn sie öffentliche Maßnahmen, Normen oder Kennzeichnungen für grüne Finanzprodukte und Unternehmensanleihen festlegen.
Für Unternehmen inner- und außerhalb des Finanzsektors gelten unterschiedliche Anforderungen. Allerdings können Unternehmen auch in beide Kategorien fallen.