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Norwegen | In Kraft getreten: 2022

Norwegisches Transparenzgesetz

Übersicht zu den
regulatorischen
Vorschriften
Ein einfacher Leitfaden, wie man erfolgreich dem norwegischen Gesetz über Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Menschenrechte Folge leisten kann

Größere Unternehmen, die in Norwegen ansässig sind, sowie größere ausländische Unternehmen, die in Norwegen Güter und Dienstleistungen anbieten und im Land steuerpflichtig sind, unterliegen dem Transparenzgesetz. Als größere Unternehmen gelten solche, die die Schwellenwerte von zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllen oder überschreiten:

  • 50 Vollzeitarbeitskräfte (oder vergleichbare jährliche Arbeitsstunden)
  • Ein Jahresumsatz von mindestens 70 Mio. NOK
  • Eine Bilanz von mindestens 35 Mio. NOK

Sorgfaltspflichten gemäß der OECD-Leitlinien

Das Gesetz weicht nicht grundlegend von internationalen Normen ab, wie die OECD-Leitlinien und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, doch es ist in Bezug auf die Berichterstattung über die Lieferkette strenger. Unternehmen sind dazu verpflichtet, im Zuge ihrer Geschäftsbeziehungen Due-Diligence-Prüfungen in einer Weise vorzunehmen, die ihrer Tätigkeit, Größe, der Branche und dem betrieblichen Kontext entsprechen.

Anforderungen an die Berichterstattung über Menschenrechte

Unternehmen sind ebenso dazu verpflichtet, transparent offenzulegen, wie sie ihrer Verantwortung zum Thema Menschenrechte nachkommen: Die betroffenen Unternehmen müssen jährlich auf ihrer Website eine Erklärung zu Menschenrechten abgeben, sobald diese vom gesamten Vorstand genehmigt worden ist.

Die berichtenden Unternehmen sollten auch bereit sein, ihre Bemühungen und Erkenntnisse in Bezug auf Sorgfaltspflichten auf einzelne Anfragen hin transparent zu kommunizieren. In der Praxis bedeutet dies, dass jedes Mitglied der Öffentlichkeit solche Details nachfragen kann. Das Recht, Informationen zu erfragen, ist ein besonderer Aspekt des norwegischen Transparenzgesetzes. Eine solche Vorschrift gibt es in den deutschen und den französischen Gesetzen zu Sorgfaltspflichten nicht, auch nicht im Vorschlag der EU über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit.