SEC-Vorschrift zur Offenlegung von Klimarisiken („Climate Risk Disclosure Rule“)

Erfassung von Emissionsdaten
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Die von der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC vorgeschlagene Offenlegung von Klimarisiken würde für Unternehmen gelten, die Jahresberichte nach „Form 10-K“, sowie ausländische Emittenten, die Berichte gemäß „Form 20-F“ bei der SEC einreichen. Mit einem 500-seitigen Leitfaden sollen sie verpflichtet werden, ihre klimabezogenen Risiken und Chancen, einschließlich der Verfahren zu deren Ermittlung und Verwaltung, darzulegen. Folgende Angaben müssten in den Jahresberichten enthalten sein:

  1. Klimaauswirkungen von Rohstoffen, einschließlich physischer Klimarisiken und des Anteils an Vermögenswerten, die solchen Risiken ausgesetzt sind. Die SEC-Vorschrift verlangt zudem die Offenlegung kurz- und langfristiger Übergangsrisiken sowie der Steuerungs- und Risikomanagementprozesse, um diese einzudämmen.
  2. Treibhausgasemissionen. Unternehmen müssten geprüfte Scope-1- und Scope-2-Emissionen melden sowie Scope-3-Emissionen, wenn diese beträchtlich sind oder unter festgelegte Ziele fallen. Die Emissionen müssten in absoluten Zahlen vorgelegt werden (z. B. pro Produkteinheit) und die betreffenden Unternehmen müssten auch offenlegen, wie sie zu diesen Schätzungen gelangt sind.
  3. Ziele und Übergangspläne. Von Unternehmen würde erwartet werden, dass sie über jegliche aufgestellten Ziele mit Bezug zu Emissionssenkungen, Energieverbrauch oder Umweltschutz Auskunft geben. Die SEC wünscht außerdem die Offenlegung der Übergangspläne, um diese Ziele zu erreichen, einschließlich konkreter Informationen zum Einsatz eines Emissionsausgleichs oder erneuerbarer Energien.

Ab wann wäre die Berichterstattung vorgeschrieben?

Große Unternehmen (Börsenwert über 700 Mio. US-Dollar) müssten den Großteil dieser Informationen ab dem Geschäftsjahr 2023, also bei der Einreichung 2024, offenlegen. Für kleinere Unternehmen gilt eine einjährige Nachfrist. Für Scope-3-Emissionen gewährt die SEC ein zusätzliches Jahr über diese Fristen hinaus.