SEC-Vorgabe zur Offenlegung von Klimarisiken („Climate Risk Disclosure“): Was Sie darüber wissen müssen
Zurück zur Übersicht der VorschriftenAm 20. Januar widerrief US-Präsident Donald Trump eine von seinem Vorgänger erlassene präsidiale Verfügung, die Bundesbehörden dazu verpflichtete, Maßnahmen zur Bewertung klimabezogener Risiken für die Wirtschaft des Landes zu ergreifen. Mit der Ablösung ihres Vorsitzenden erklärte die SEC, dass sie die Offenlegungsvorgabe in den laufenden Gerichtsverfahren nicht mehr verteidigen werde. Dies lässt vermuten, dass die Vorgabe möglicherweise zurückgezogen wird.
The US Securities and Exchange Commission (SEC) führte im März 2024 die Offenlegungsvorgabe für klimabezogene Risiken ein. Sie verpflichtete Organisationen dazu, ihre klimabezogenen Risiken, THG-Emissionen sowie die finanziellen Auswirkungen extremer Wetterereignisse offenzulegen.
Allerdings haben regulatorische Entwicklungen, die jüngsten rechtlichen Herausforderungen und politische Veränderungen zu Unsicherheiten in Bezug auf die bundesgesetzlichen Klima-Offenlegungspflichten geführt. Beispielsweise hat Trump eine von der Biden-Administration erlassene präsidiale Verfügung widerrufen, die Bundesbehörden zur Bewertung klimabezogener Risiken für die US-Wirtschaft verpflichtete.
Was sind die SEC-Vorgaben zur Offenlegung von Klimadaten?
Die SEC-Vorgabe zur Offenlegung von Klimadaten schreibt vor, dass börsennotierte Unternehmen umfassende klimabezogene Informationen in ihre Jahresberichte und Registrierungserklärungen aufnehmen müssen. Die Vorgaben spiegeln die Bemühungen der SEC wider, auf die gestiegene Nachfrage der Anleger*innen nach konsistenten, vergleichbaren und zuverlässigen Informationen über die finanziellen Auswirkungen klimabezogener Risiken auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen und den Umgang mit diesen Risiken zu reagieren. Diese Vorgaben verpflichten öffentliche Organisationen zur Offenlegung der folgenden Angaben:
- Führung und Risikomanagement: Organisationen müssen offenlegen, wie ihr Vorstand und ihre Führungskräfte klimabezogene Risiken überwachen und in die Geschäftstätigkeit, Strategie und Finanzplanung integrieren.
- Berichterstattung zu THG-Emissionen: Organisationen müssen über Scope 1-Emissionen (direkte Emissionen) und Scope 2-Emissionen (indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie) berichten, wobei für große Unternehmen (accelerated filers“) spezifische Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der Wesentlichkeit gelten.
- Auswirkungen auf den Finanzbericht: Organisationen müssen klimabezogene Kosten offenlegen, einschließlich Kosten für den Kauf von Emissionsausgleichszertifikaten, Gutschriften für erneuerbare Energien und finanzielle Verluste aufgrund extremer Wetterereignisse.
SEC-Vorgaben zur Offenlegung von Klimadaten und Berichterstattung über Scope 3-Emissionen
Wenngleich Scope-3-Emissionen (Lieferkette) von den Vorgaben ausgenommen sind – dies ist in erster Linie auf den Widerstand der Industrie gegen mögliche Schwierigkeiten bei der Compliance zurückzuführen – besteht die SEC darauf, dass Organisationen wesentliche Risiken in der Lieferkette weiterhin offenlegen müssen, wenn sie „erhebliche Auswirkungen“ auf die finanzielle Leistung haben. Was eine „erhebliche Auswirkung“ darstellt, wurde nicht definiert.
Warum die SEC-Offenlegungsvorgaben für Unternehmen von Bedeutung sind
Die SEC-Vorgaben zur Offenlegung von Klimadaten sind mehr als nur eine weitere Compliance-Anforderung.Es handelt sich um eine strategische regulatorische Verschiebung, die darauf abzielt, die Praktiken in den USA mit globalen ESG-Standards für die Berichterstattung in Einklang zu bringen, die die Offenlegung von Unternehmen weltweit prägen (z. B. mit der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)).
Über diese regulatorische Angleichung hinaus zielen die Vorgaben darauf ab, das Vertrauen der Anleger*innen zu stärken. Standardisierte Offenlegungspraktiken ermöglichen es Anleger*innen, klimabezogene Risiken branchenübergreifend zu bewerten, Organisationen besser zu vergleichen und fundierte Entscheidungen über die Kapitalaufteilung zu treffen. Die Folgewirkung besteht darin, dass Bedenken hinsichtlich Greenwashing abnehmen und die Unternehmen mehr Verantwortung für ihre Klimaverpflichtungen übernehmen.
SEC-Vorgaben: Rechtliche Herausforderungen und Widerruf durch Trump
Seit ihrer Verabschiedung im März 2024 waren die SEC CRDR Gegenstand mehrerer rechtlicher Anfechtungen und wurden schließlich gerichtlich ausgesetzt. Stattdessen treten nun die einzelnen Bundesstaaten in den Vordergrund. New York, New Jersey, Colorado und Illinois haben Gesetze eingeführt, die große Unternehmen dazu verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen zu melden. Darüber hinaus wurden Gesetze zur Offenlegung von Klimadaten (SB 253 und SB 261, in Kraft seit Oktober 2024) durch ein Bundesgericht bestätigt.
Aktuelle rechtliche Herausforderungen
Kurz nach der Fertigstellung der CRDR durch die SEC im März 2024 reichten mehrere Unternehmensgruppen, Branchenverbände und von republikanisch geführte Bundesstaaten Klagen ein, um die Rechtmäßigkeit der CRDR anzufechten. Diese Klagen betrafen zwei Hauptargumente:
- Kompetenzüberschreitung: Die Gegner*innen argumentierten, dass die SEC ihre Kompetenz überschritten habe, indem sie klimabezogene Offenlegungen vorschrieb. Sie behaupteten, dass der Kongress solche Anforderungen festlegen sollte und nicht eine unabhängige Regulierungsbehörde.
- Wirtschaftliche Belastung für Organisationen: Unternehmensgruppen gaben an, dass die Offenlegung von Klimadaten hohe Compliance-Kosten verursache, insbesondere für mittelgroße Organisationen und Branchen, die auf CO₂-intensive Tätigkeiten angewiesen sind.
Als Reaktion auf diese Herausforderungen ordnete das Berufungsgericht im Eighth Circuit eine vorübergehende Aussetzung an und blockierte die Durchsetzung der Vorgaben bis zu einer weiteren gerichtlichen Überprüfung. Später verlängerte die SEC dieses Aussetzung freiwillig und begründete dies mit der Komplexität der Verfahren und dem Wunsch, regulatorische Unsicherheiten für Unternehmen, die ihre Offenlegungen erstellen, zu vermeiden.
Diese Rechtsunsicherheit bedeutet eine schwierige Lage für Organisationen: Während das Bundesmandat in der Schwebe bleibt, verlangen bundesstaatliche und internationale Vorschriften weiterhin klimabezogene Offenlegungen, sodass Organisationen in ihren Klimaberichterstattungsstrategien flexibel bleiben müssen.
Auswirkungen der Trump-Regierung
Kurz nach seinem Amtsantritt widerrief Präsident Trump eine präsidiale Verfügung seines Vorgängers, die Bundesbehörden dazu verpflichtete, Maßnahmen zur Bewertung klimabezogener Risiken für die US-Wirtschaft zu ergreifen. Dieser Schritt – im Zusammenhang mit dem Rückzug der USA aus dem Pariser Klimaabkommen – steht im Einklang mit Trumps Plänen, die Regierung durch eine Agenda der Deregulierung von Bidens Umweltzielen zu distanzieren und die Ölproduktion der USA zu erhöhen.
Als Teil dieses umfassenderen Plans kam es zu einem bedeutenden Führungswechsel in der SEC, und der amtierende Vorsitzende Mark Uyeda Anfang übernahm 2025 die Leitung. Am 11. Februar ergriff Uyeda mehrere entschlossene Maßnahmen, die einen Rückzug von der verpflichtenden Offenlegung von Klimadaten signalisierten:
- Er setzte die rechtliche Verteidigung der Vorgaben durch die SEC aus, wodurch rechtliche Anfechtungen wahrscheinlich wurden.
- Er stellte die Kompetenz der SEC in Frage, klimabezogene Berichtspflichten aufzuerlegen.
- Er signalisierte seine Unterstützung für die umfassendere Deregulierungsagenda der Trump-Regierung.
Diese Schritte verdeutlichen die offensichtliche Feindseligkeit gegenüber bundesweit auferlegten Offenlegungspflichten für Klimadaten und lassen darauf schließen, dass diese möglicherweise erheblich abgeschwächt oder sogar ganz aufgehoben werden. Dies könnte zwar zu einem komplexeren und fragmentierteren regulatorischen Umfeld führen – allerdings werden auch künftige Rücknahmen nicht das Ende der Berichtspflichten bedeuten. Stattdessen müssen Organisationen ohne einen nationalen Regelungsrahmen mit einer Mischung aus bundesstaatlichen, globalen und freiwilligen Berichtsstandards zurechtkommen. Dies könnte für Organisationen, die in unterschiedlichen Rechtsordnungen tätig sind, zu höheren Kosten und betrieblichen Ineffizienzen führen.
Erfüllung der SEC-Vorgaben zur Offenlegung von Klimadaten
Trotz der Unsicherheit im Zusammenhang mit den SEC-Vorgaben sollten Organisationen die Vorbereitung auf klimabezogene Offenlegungen nicht aufschieben. Viele Anleger*innen, Stakeholder und bundesstaatliche Vorschriften setzen bereits strengere Standards für die Klimaberichterstattung durch, sodass eine proaktive Compliance unerlässlich ist.
Anpassung an internationale und bundesstaatliche Standards
Selbst wenn die SEC-Regel auf Bundesebene weiterhin blockiert bleibt, müssen Unternehmen dennoch die Vorschriften zur Offenlegung von Klimadaten auf bundesstaatlicher und internationaler Ebene einhalten. Immer mehr Rechtsordnungen führen strenge Anforderungen an die Klimaberichterstattung ein und zwingen Organisationen dazu, transparentere und standardisierte Nachhaltigkeitspraktiken einzuführen.
Die kalifornischen Gesetze SB 253 und SB 261 schreiben beispielsweise die Berichterstattung über THG-Emissionen für große Organisationen vor, die im Bundesstaat tätig sind. Insbesondere verlangt SB 253 die Offenlegung von Scope 3-Emissionen vor und deckt so indirekte Emissionen aus Lieferketten und nachgelagerten Prozessen ab, die von der SEC-Regel ausgenommen waren.
Darüber hinaus verlangt die CSRD von Organisationen mit signifikanten EU-Aktivitäten detaillierte Bewertungen der Klimarisiken und Offenlegungen zur Nachhaltigkeit, unabhängig davon, wo sie ihren Hauptsitz haben. Die CSRD geht über die Anforderungen der SEC hinaus und setzt doppelte Wesentlichkeitsbewertungen durch, die sowohl finanzielle Risiken als auch die Umweltauswirkungen von Unternehmensaktivitäten bewerten.
Verbesserte Nachverfolgung von THG-Emissionen
Auch wenn die SEC-Vorgaben zur Offenlegung von Klimarisiken Scope 3-Emissionen ausschließen, können es sich Unternehmen nicht leisten, das volle Ausmaß ihres Carbon-Fußabdrucks zu ignorieren. Anleger*innen, Kund*innen und globale Regulierungsbehörden fordern zunehmend eine umfassende Berichterstattung über Emissionen. Organisationen müssen sich darauf konzentrieren, Verfahren zur Verfolgung von Treibhausgasemissionen zu entwickeln, die über die grundlegende Compliance hinausgehen und sich an internationalen bewährten Verfahren orientieren.