Das LkSG im Realitätscheck: Empirische Wirkung – und was das für die CSDDD und die EUFLR bedeutet
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Als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft trat, dominierte eine Erzählung: Bürokratiemonster, Überforderung, Standortnachteil. Zwei Jahre später liegt jedoch eine belastbare empirische Grundlage vor, die dieses Narrativ differenziert – und in Teilen widerlegt.
Die Erfahrungsberichte von Misereor und Germanwatch sowie die internationale Analyse The Impact of Due Diligence Legislation zeigen, dass das Gesetz nicht primär als Berichtspflicht wirkt, sondern als Machtinstrument entlang globaler Wertschöpfungsketten. Genau diese Perspektive ist entscheidend, wenn Europa nun mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Zwangsarbeitsverordnung (EUFLR) in die nächste Regulierungsstufe eintritt.
Verhandlungsmacht statt Verwaltungsakt
Die Studien dokumentieren konkrete Fälle, in denen das LkSG Verhandlungsdynamiken verändert hat. In der Türkei etwa nutzte die Gewerkschaft Tez Koop-İş den Verweis auf das deutsche Gesetz, um gegenüber einem deutschen Einzelhandelsunternehmen gewerkschaftliche Organisierung durchzusetzen. Erst unter dem Druck möglicher Sorgfaltspflichtverletzungen öffnete sich der Raum für Tarifverhandlungen für rund 1.000 Beschäftigte.
Eine brasilianische Gewerkschaft bringt diesen Effekt auf den Punkt: Due-Diligence-Gesetzgebung sei zu einem „bargaining chip“ geworden – zu einem strategischen Hebel in Verhandlungen. Entscheidend ist dabei weniger die konkrete Sanktion als die strukturelle Adressierbarkeit europäischer Unternehmen. Wo früher Appelle verhallten, entsteht heute ein justiziabler Anknüpfungspunkt.
Ähnliche Erfahrungen schildern Gewerkschaftsvertreter aus Pakistan. Das Gesetz wird dort als „oxygen tent“ beschrieben – als Instrument, das erstmals realistische Eskalationsmöglichkeiten eröffnet. Diese Stimmen zeigen: Die Wirkung des LkSG liegt nicht primär in deutscher Verwaltungsstatistik, sondern in verschobenen Machtasymmetrien.
Gräfenhausen: Europäische Lieferketten sind keine Ausnahme
Der Fall der ausgebeuteten Lkw-Fahrer auf der Raststätte Gräfenhausen unterstreicht, dass das LkSG nicht nur „ferne“ Lieferketten adressiert. Auch innerhalb Europas entfaltet das Gesetz Wirkung, wenn komplexe Subunternehmerstrukturen Verantwortung diffundieren lassen.
Hier war es nicht in erster Linie eine staatliche Sanktion, sondern der Hinweis auf die Sorgfaltspflicht deutscher Auftraggeber, der Bewegung erzeugte. „Mentioning the Supply Chain Act opened doors for us“, so ein Vertreter von UNI Global Union. Der rechtliche Rahmen verändert damit auch in Europa die Gesprächsposition der Betroffenen.
BAFA-Praxis: Zwischen Zurückhaltung und strukturellem Druck
Für Unternehmen entscheidend ist die Frage der Durchsetzung. Nach Angaben des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gingen im ersten Anwendungsjahr des Gesetzes 206 Beschwerden ein. In 58 Fällen wurden vertiefte Prüfverfahren eingeleitet; zusätzlich fanden mehrere hundert risikobasierte Kontrollen statt, insbesondere in Hochrisikosektoren.
Zugleich ist festzuhalten, dass bislang nur wenige Bußgelder verhängt wurden. Das kann als Ausdruck einer lernorientierten Implementierungsphase interpretiert werden. Es kann aber auch als Indiz für politische Zurückhaltung gelesen werden.
In jedem Fall entsteht ein relevanter operativer Druck: Unternehmen müssen Verfahren beantworten, Risikoanalysen substantiieren und Maßnahmen darlegen. Das Gesetz wirkt damit präventiv – selbst dort, wo die Sanktionsschärfe noch nicht ausgeschöpft wird.
Das Missverständnis der Bürokratie
Die Studien zeigen zugleich, dass die viel zitierte „Bürokratie“ häufig aus defensiver Umsetzung resultiert. Wo Sorgfaltspflicht als reines Dokumentationsprojekt verstanden wird, entstehen standardisierte Fragebögen, generische Risikoanalysen und vertragliche Risikoabwälzungen.
Demgegenüber stehen Unternehmen, die Sorgfalt als Governance-Aufgabe begreifen: mit standortspezifischen Risikoanalysen, Dialog mit Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie einer klaren Priorisierung entlang tatsächlicher Exposition. Die Differenz liegt nicht im Gesetzestext, sondern im Ambitionsniveau der Umsetzung.
Von der nationalen Praxis zur europäischen Architektur
Genau an dieser Stelle wird die europäische Weiterentwicklung relevant. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive baut strukturell auf der Logik des LkSG auf, erweitert sie jedoch in mehrfacher Hinsicht. Sie harmonisiert Anforderungen EU-weit, integriert Umwelt- und Klimarisiken systematischer und schafft eine explizite zivilrechtliche Haftungsdimension.
Das deutsche Gesetz war insofern ein Laboratorium. Die CSDDD wird zur infrastrukturellen Grundlage europäischer Unternehmensverantwortung. Unternehmen, die bisher auf minimale Compliance gesetzt haben, werden ihre Systeme substanziell weiterentwickeln müssen.
Parallel dazu verschiebt die EU-Zwangsarbeitsverordnung die Risikologik. Während das LkSG und die CSDDD auf Sorgfaltspflichten fokussieren, adressiert die EUFLR unmittelbar den Marktzugang. Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, können vom EU-Markt ausgeschlossen werden. Damit wird aus einem Governance-Thema ein potenzielles Lieferketten- und Umsatzrisiko.
Die dokumentierten Praxisfälle aus der LkSG-Erfahrung zeigen: Wirkung entsteht dort, wo Unternehmen Risiken nicht nur dokumentieren, sondern adressieren; wo Beschwerdemechanismen ernst genommen werden; wo Stakeholderdialog systematisch verankert ist. Genau diese operative Tiefe wird unter CSDDD und EUFLR zur Erwartungshaltung – nicht zur freiwilligen Kür.
Fazit: Evolution statt Rückbau
Das Lieferkettengesetz ist kein perfektes Instrument. Aber die empirischen Befunde zeigen, dass es Wirkung entfaltet – in Tarifverhandlungen, bei Lohnnachzahlungen, in europäischen Logistikstrukturen.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob das Gesetz „zu viel Bürokratie“ erzeugt. Die entscheidende Frage lautet, ob Unternehmen die regulatorische Evolution antizipieren oder von ihr getrieben werden.
Das LkSG war der Auftakt. Die eigentliche Systemtransformation beginnt jetzt.