1. Definitionen
„Administrator“: Eine Person, die vom bewerteten Unternehmen mit der Verwaltung seines Kontos auf der Plattform beauftragt wurde.
„Vereinbarung“: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bewertete Unternehmen, wie in Abschnitt 2.1 definiert.
„Verbundenes Unternehmen“: Jede Körperschaft oder andere juristische Person, die eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, solange diese Körperschaft oder andere juristische Person diese Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht. Portfoliogesellschaften, an denen ein Private-Equity-Unternehmen beteiligt ist, sind ausgeschlossen.
„Bewertungstoken“: Ein Bewertungsguthaben, das einen Teil der Basis-Mitgliedschaft darstellt.
„Basic-Mitgliedschaft“: Wie unter Nachhaltigkeitsratings für Unternehmen – Pläne und Preise | EcoVadis definiert.
„Geschäftspartner“: Unternehmen, die gemeinsamen Kund*innen IT-Lösungen oder Online-Dienste anbieten, deren Lösung in die EcoVadis-Plattform integriert ist, sowie Unternehmen, die zertifizierte Schulungspartner von EcoVadis sind. Gemeinsame Kund*innen von EcoVadis und dem Geschäftspartner haben die Chance, über die Plattform der Partnerorganisation Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung ihrer Handelspartner und/oder ihrer eigenen verbundenen Unternehmen abzurufen.
„Carbon Rating-Mitgliedschaft“: Das EcoVadis Carbon Rating, das die Carbon Scorecard, EcoVadis Academy, den Carbon Calculator, Carbon-Korrekturmaßnahmenpläne, Kennzahlen und den Austausch von Produktdaten umfasst, wie unter https://ecovadis.com/de/plans-pricing/ definiert.
„Carbon Scorecard“: Zusammenfassung der Carbon-Reife des bewerteten Unternehmens, einschließlich der Ergebnisse auf einer 5-Punkte-Skala und qualitativer Informationen.
„Corporate-Mitgliedschaft“: Wie unter https://ecovadis.com/de/plans-pricing/ definiert.
„Vertrauliche Informationen“: Alle Informationen, die von einer Partei offengelegt werden oder sich auf eine Partei beziehen, einschließlich (i) Informationen über die Geschäftsangelegenheiten einer Partei, (ii) Informationen über die Arbeitsabläufe, Produkte, Technologien, Methoden, Know-how, Marketingaktivitäten, Geschäfts- und Produktentwicklung sowie Nachhaltigkeitspraktiken, (iii) die als vertraulich gekennzeichnet oder identifiziert werden, oder (iv) die eine vernünftige Geschäftsperson als vertraulich betrachten würde.
„Kontrolle“: Bezeichnet für die Zwecke der Definition von „Verbundenes Unternehmen“ das Eigentum oder das Stimmrecht an einer Mehrheit an einer Klasse von Stimmrechten oder Anteilen einer Gesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), oder das Eigentum an einer allgemeinen Partnerschaftsbeteiligung an einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Zur Vermeidung von Zweifeln sei klargestellt, dass dies jegliche Kontrolle von Portfoliounternehmen durch Private-Equity-Unternehmen ausschließt.
„Dashboard“: Grafische Benutzeroberfläche, die einen Überblick über aggregierte Schlüsseldaten liefert, die für die Nachhaltigkeitsleistung von bewerteten Unternehmen relevant sind, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Carbon-Schätzungen.
„Daten“: Die Informationen und Dokumente, die das bewertete Unternehmen während oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Lösung zur Verfügung stellt, einschließlich zum Zwecke der Bewertung, der gründlichen Analyse und des Dashboards.
„Gründliche Analyse“: Ein spezifisches Modul, in dem das bewertete Unternehmen zusätzliche Informationen zu einem bestimmten Nachhaltigkeitsthema bereitstellt.
„Verzeichnis“: Die Zusammenstellung einer Datenbank, die allgemeine Scorecard-Attribute für alle bewerteten Unternehmen enthält, einschließlich des Namens, des physischen Standorts, der Branche, der Website, des Status, des Veröffentlichungs- und Ablaufdatums der Scorecard sowie der infolge der Bewertung erzielten Leistungsmedaillen.
„DSA“: Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Digital Services Act).
„EcoVadis“: Die EcoVadis Simplified Aktiengesellschaft, eingetragen im Pariser Handelsregister unter der Nummer 497 842 914
„EU-ESG-Rating-Verordnung“: Verweist auf die EU-Verordnung 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
„Exportkontrollen“: Alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf den Import, Export oder Wiederexport von Waren, Technologien und Dienstleistungen durch die USA, die EU, Großbritannien und andere Rechtsordnungen, die für EcoVadis, das bewertete Unternehmen und die jeweiligen verbundenen Unternehmen der Parteien gelten.
„Finanzinstitut“: Eine Bank, ein Fonds, ein Kapitalgeber, ein Darlehensgeber oder ein anderes Finanzinstitut.
„Gruppe der anfordernden Unternehmen“: Eine Gruppe der anfordernden Unternehmen, die (i) über eine gemeinsame Plattform auf die Lösung zugreifen und sie nutzen oder (ii) Mitglieder einer Brancheninitiative sind.
„Ungültige Scorecard“: Eine Scorecard, die das auf der Scorecard angegebene Ablaufdatum überschritten hat.
„Partei“: EcoVadis oder das bewertete Unternehmen.
„Parteien“: EcoVadis und das bewertete Unternehmen.
„Premium-Mitgliedschaft“: Wie unter https://ecovadis.com/de/plans-pricing/ definiert.
„Bewertetes Unternehmen“: Ein professionelles Unternehmen, das einen Vertrag mit EcoVadis abschließt, indem es die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bewertete Unternehmen akzeptiert und sich auf der Plattform registriert, um Informationen über seine Nachhaltigkeitspraktiken bereitzustellen, sei es auf Anfrage eines anfordernden Unternehmens oder freiwillig. Um Zweifel auszuschließen
(i) bezeichnet „bewertetes Unternehmen“ auch verbundene Unternehmen mit einer Corporate-Mitgliedschaft und
(ii) wird darauf hingewiesen, dass Einzelpersonen, die nicht zu beruflichen Zwecken handeln, und/oder Verbraucher*innen nicht als bewertete Unternehmen eingestuft werden können.
„Meine Geschäftspartner bewerten“: Eine Funktion, die die Überwachung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen ermöglicht, die Güter oder Dienstleistungen anbieten („Handelspartner“). Die Nutzung der Plattform nach Aktivierung der Funktion „Meine Geschäftspartner bewerten“ unterliegt den in Anhang 1 und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bewertete Unternehmen beschriebenen Bedingungen.
„Anforderndes Unternehmen“: Jedes Unternehmen, das ein Abonnement für die EcoVadis-Plattform abgeschlossen hat und dadurch Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung eines bewerteten Unternehmens erhält.
„Sanktionierte Person“: Eine sanktionierte juristische oder natürliche Person, die ihren Wohnsitz in einem Land oder Gebiet hat oder nach den Gesetzen eines Landes oder Gebiets organisiert ist, das aktuell Sanktionen unterliegt bzw. in den letzten 5 Jahren unterlag, oder die anderweitig im Besitz oder unter der Kontrolle einer der vorgenannten juristischen oder natürlichen Personen steht.
„Sanktionen“: Handels-, Wirtschafts- und Finanzsanktionen und Embargogesetze, Vorschriften und restriktive Maßnahmen, die von den Vereinigten Staaten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Office of Foreign Assets Control des Department of the Treasury und das Department of State), der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen, dem Vereinigten Königreich und anderen Jurisdiktionen mit Regulierungsbefugnis über EcoVadis, die bewerteten Unternehmen oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen verwaltet, erlassen oder durchgesetzt werden.
„Scorecard“: Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Nachhaltigkeitsbewertung des bewerteten Unternehmens. Die Scorecard kann die folgenden Informationen enthalten (entsprechend der Mitgliedschaftsstufe des bewerteten Unternehmens): quantitative Ratings, qualitative Informationen, Leistungsvergleich und Stakeholder-Informationen. Zur Vermeidung von Zweifeln sei klargestellt, dass „Scorecard“ die „Carbon Scorecard“ mit einschließt.
„Select-Mitgliedschaft“: Wie unter https://ecovadis.com/de/plans-pricing/ definiert.
„Service(s)“: Der EcoVadis-Service zur Bewertung und Überwachung der Nachhaltigkeitsleistung, die verbundenen Support-Services von EcoVadis und andere von EcoVadis angebotene Services.
„Nach SF bewertetes Unternehmen“ oder „Nach nachhaltigen Finanzen bewertetes Unternehmen“: Ein bewertetes Unternehmen, das aufgefordert wird, zum Zwecke der Strukturierung von Finanzprodukten, die in irgendeiner Art mit den Services und/oder Scorecards von EcoVadis verbunden sind oder darauf basieren (darunter Kreditrisikobewertungen oder Due-Diligence-Prüfungen, die von einem Finanzinstitut durchgeführt werden), seine Scorecard an ein Finanzinstitut weiterzugeben.
„Plattform“: Die EcoVadis Online-Plattform zur Verwaltung von Nachhaltigkeitsinformationen und -dokumenten, die unterwww.ecovadis.com zugänglich ist.
„Mitgliedschaftsstufe“: Abonnement, das vom bewerteten Unternehmen ausgewählt wurde, wobei jedes Abonnement unter https://ecovadis.com/de/plans-pricing/ definiert ist.
„Gültige Scorecard“: Eine Scorecard, die das auf der Scorecard angegebene Ablaufdatum nicht überschritten hat.
2. Zweck
2.1. EcoVadis bietet Services zur Überwachung der Nachhaltigkeitsleistung von bewerteten Unternehmen an. Der Zugriff und die Nutzung des Dienstes und der Plattform durch das bewertete Unternehmen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des bewerteten Unternehmens (der „Vereinbarung“).
2.2. EcoVadis gewährt dem bewerteten Unternehmen ein beschränktes, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht auf Zugriff und Nutzung der Services und der Plattform für seine internen Geschäftszwecke. Das im vorliegenden Abschnitt 2.2 der Vereinbarung gewährte Recht gilt für die ausgewählte Laufzeit und entsprechend der Mitgliedschaftsstufe des bewerteten Unternehmens und unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung.
2.3. Die Services von EcoVadis sind ausschließlich für interne Geschäftszwecke bestimmt. Einzelne Verbraucher oder Personen, die nicht zu beruflichen Zwecken handeln, sind vom Zugriff auf die Services und die Plattform und von deren Nutzung ausgeschlossen.
3. Vertraulichkeit
3.1. EcoVadis und das bewertete Unternehmen werden die Informationen des anderen nur für die Zwecke des Services verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich genehmigt wurde. Bewertungsfragebögen, die Methodik (im Einklang mit den Offenlegungspflichten der EU-ESG-Rating-Verordnung), Scorecards und zugehörige Daten, Materialien, Werke und andere Inhalte, die durch den Zugriff auf die Plattform und deren Nutzung erhalten werden, sind vertrauliche Informationen von EcoVadis, während die Fragebogenantworten vertrauliche Informationen des bewerteten Unternehmens sind. Die Partei, die die vertraulichen Informationen erhält, darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern und Auftragnehmern und denen ihrer verbundenen Unternehmen nach dem Need-to Know-Prinzip offenlegen, wenn und soweit dies zur Bereitstellung oder Nutzung der Plattform erforderlich ist. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes angegeben ist, wird keine der Parteien vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben. Vertrauliche Informationen werden vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen in dieser Vereinbarung gelten nicht für vertrauliche Informationen, soweit sie:
3.1.1. gemeinfrei oder öffentlich bekannt sind oder später für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (außer infolge eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung);
3.1.2. nachweislich von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden;
3.1.3. Daten/Dokumente des bewerteten Unternehmens (ausgenommen Scorecards) sind, die vom bewerteten Unternehmen gemäß dieser Vereinbarung an anfordernde Unternehmen oder die Gruppe der anfordernden Unternehmen weitergegeben wurden;
3.1.4. rechtmäßig frei von Einschränkungen von einem anderen Dritten erhalten wird, der zur Bereitstellung solcher Informationen berechtigt ist und der sie nicht von der empfangenden Partei erhalten hat; oder
3.1.5. von Gesetzes wegen oder aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses offengelegt werden müssen.
3.2. Für die Zwecke des Services gewährt das bewertete Unternehmen EcoVadis das nicht-exklusive, gebührenfreie und weltweite Recht, die Informationen und Dokumente, die das bewertete Unternehmen im Zuge oder in Verbindung mit der Nutzung der Plattform bereitstellt (die „Daten“), zu hosten, im Cache-Modus zu speichern, zu verarbeiten, zu verwenden, zu vervielfältigen und anzuzeigen, unter anderem zum Zwecke (i) der Bewertung, (ii) der gründlichen Analyse und (iii) von Dashboards, und diese Daten zur Erbringung und Verbesserung der von EcoVadis angebotenen Services und zur Entwicklung der EcoVadis-Datenbank zu nutzen. Das bewertete Unternehmen garantiert und erklärt, dass es über die Rechte und Berechtigungen verfügt, die zur Nutzung der Daten für die Zwecke des Services erforderlich sind, und dass es die oben genannten Rechte frei vergeben kann.
3.3. Das bewertete Unternehmen behält sich alle Eigentumsrechte an allen Daten vor, die sie in die Plattform hochlädt, mit der Ausnahme, dass Daten nicht die Namen, Titel oder Kontaktdaten von Mitarbeitern enthalten dürfen.
3.4. Jede Partei kann ohne vorherige Benachrichtigung, Genehmigung oder Zustimmung der anderen Partei vertrauliche Informationen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen offengelegt werden müssen, gegenüber Steuerbehörden, lokalen oder staatlichen Behörden und Gerichten sowie gegenüber Vertretern dieser Partei, externen Rechtsberatern und Beratern offenlegen.
3.5. Um die Identifizierung und Verbindung mit aktuellen und potenziellen Wirtschaftspartnern zu erleichtern, gewährt das bewertete Unternehmen EcoVadis und seinen verbundenen Unternehmen das Recht, Verzeichnisinformationen in der Plattform anzuzeigen und diese Informationen mit Wirtschaftspartnern zu teilen, die diese Informationen ebenfalls auf ihren Plattformen anzeigen können. Darüber hinaus können Kund*innen mit dem Wirtschaftspartner Verträge abschließen, um aggregierte Ergebnisse über die Nachhaltigkeitsleistung ihrer Handelspartner und/oder ihrer eigenen verbundenen Unternehmen zu analysieren und zu erstellen.
3.6. In Bezug auf die Verzeichnisdaten der bewerteten Unternehmen gewährt das bewertete Unternehmen EcoVadis und seinen verbundenen Unternehmen das Recht, diese Informationen über alle Supportkanäle und in allen Medien, einschließlich digitaler Medien und digitaler Kanäle, zu teilen, zu kommunizieren und zu bewerben.
3.7. Gültigkeitsdauer der Vertraulichkeitspflichten. Die Vertraulichkeitspflichten gelten während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für fünf Jahre danach.
4. Verwendung und Weitergabe der Scorecard
4.1. Verwendung der Scorecard:
4.1.1. Das bewertete Unternehmen darf die Scorecard nur unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung und seiner Mitgliedschaftsstufe verwenden.
4.1.2. Das bewertete Unternehmen darf weder die Scorecard noch sein von EcoVadis erhaltenes Rating oder Bewertungsergebnisse ändern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:
4.1.2.1. das Veröffentlichungsdatum der Scorecard,
4.1.2.2. Kategorien und Zusammensetzung der Punktzahlen,
4.1.2.3. numerische oder grafische Darstellungen seiner Ratings,
4.1.2.4. verliehene Medaillen oder
4.1.2.5. Name oder Beschreibung des Unternehmens.
4.1.3. Die Freigabe von Scorecards an Dritte und die Nutzung der Scorecard durch Dritte erfolgen gemäß den auf jeder Scorecard angegebenen Nutzungs- und Weitergabebeschränkungen. Abgesehen von bewerteten Unternehmen mit Basic-Mitgliedschaft ist das Exportieren und Weitergeben der Scorecard außerhalb des EcoVadis-Netzwerks im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens oder als Antwort auf eine individuelle Kundenanfrage oder Ähnliches je nach Mitgliedschaftsstufe des bewerteten Unternehmens zulässig.
4.2. Weitergabe der Scorecard:
4.2.1. Erstmalige Weitergabe. Wenn ein anfragendes Unternehmen ein Unternehmen zur Teilnahme an einem EcoVadis-Service einlädt und das Unternehmen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des bewerteten Unternehmens akzeptiert, sich auf der Plattform registriert und EcoVadis alle notwendigen Daten zur Erstellung einer Scorecard bereitstellt, wird die Scorecard automatisch sowohl an das anfordernde Unternehmen, das das Unternehmen zur Teilnahme an dem EcoVadis-Service eingeladen hat, als auch an das bewertete Unternehmen, das die Daten zur gleichzeitigen Erstellung der Scorecard bei der Veröffentlichung bereitgestellt hat, weitergegeben. Diese Erstweitergabe erstreckt sich auf zusätzliche anfordernde Unternehmen, wenn das bewertete Unternehmen eingeladen wurde, seine Scorecard mit einer Gruppe der anfordernden Unternehmen zu teilen.
4.2.2. Regelmäßige Weitergabe. Die gültige Scorecard des bewerteten Unternehmens wird automatisch über die Plattform mit einem anfordernden Unternehmen (oder einer Gruppe der anfordernden Unternehmen) nach sieben (7) Kalendertagen ab dem Datum des Antrags auf Weitergabe der Scorecard geteilt, es sei denn, das bewertete Unternehmen widerspricht der Weitergabe innerhalb dieser sieben (7) Kalendertage durch Auswahl der Option zur Ablehnung des Antrags, die in der Plattform verfügbar ist. Der Weitergabeantrag wird an den/die Administrator(en) gesendet. Zur Vermeidung von Zweifeln sei klargestellt, dass das Vorstehende nur für gültige Scorecards von bewerteten Unternehmen mit einer aktiven Plattformmitgliedschaft gilt. Im Zusammenhang mit der Weitergabe kann die Definition von anfordernden Unternehmen veräußerte Tochtergesellschaften während der Übergangsphase der Veräußerung umfassen.
4.2.3. Darüber hinaus wird das bewertete Unternehmen die Möglichkeit erhalten, über die Plattform die Freigabeoptionen seiner Scorecard und anderer Daten/Dokumente des bewerteten Unternehmens zu verwalten. Das bewertete Unternehmen darf über die Optionen in der Lösung seine Scorecard und andere Daten/Dokumente durch anfordernde Unternehmen (oder eine Gruppe der anfordernden Unternehmen), die die Services über die Lösung abonnieren, oder über interne IT-Systeme anfragender Unternehmen, die Software von Drittanbietern verwenden, die sich in die Lösung integrieren oder anderweitig mit der Lösung verbinden lässt, weitergeben und ihre Nutzung zulassen.
4.2.4. Sofern nicht gemäß Abschnitt 4.1.3 oder zuvor schriftlich von EcoVadis genehmigt, darf das bewertete Unternehmen seine Scorecard (oder Teile davon), sein von EcoVadis erhaltenes Rating oder von EcoVadis erhaltene Bewertungsergebnisse nicht auf Drittplattformen hochladen, wobei die Daten für beliebige Zwecke an Vierte weitergegeben oder für kommerzielle Zwecke verwendet werden könnten.
4.2.5. Bewertete Unternehmen mit einer Basic-Mitgliedschaft dürfen die Scorecard oder Medaille nur innerhalb der Plattform an anfordernde Unternehmen weitergeben, und Bewertungsergebnisse von EcoVadis dürfen nicht außerhalb der Plattform weitergegeben oder veröffentlicht werden.
5. Verantwortlichkeiten von EcoVadis
5.1. Die Lösung ist 24 Stunden am Tag an 7 Tagen die Woche zugänglich, außer während Wartungszeiten. EcoVadis übernimmt keine Haftung für Netzwerkprobleme, Unterbrechungen, Ausfälle, Verzögerungen, Nichtverfügbarkeit des Systems und andere Konnektivitätsprobleme, die die Plattform oder den Service beeinträchtigen. Sollte ein Datenschutzverstoß festgestellt werden, der die Sicherheit der Daten der Lösung, des Dienstes oder der bewerteten Unternehmen wahrscheinlich schwerwiegend beeinträchtigt, darf EcoVadis ohne vorherige Mitteilung den Zugriff auf die Plattform und den Service so lange vorübergehend aussetzen, wie dies erforderlich ist, um das Problem zeitnah zu beheben. In einem solchen Fall übernimmt EcoVadis keine Haftung gegenüber dem bewerteten Unternehmen, und das bewertete Unternehmen kann von EcoVadis keinerlei Entschädigung verlangen.
5.2. Das bewertete Unternehmen erhält die Punktzahl/Medaille auf der Grundlage der von ihm offengelegten Informationen und der Ressourcen, die EcoVadis zum Zeitpunkt der Bewertung zur Verfügung standen. Sollten sich Informationen oder Umstände während der Gültigkeitsdauer der Scorecard und/oder Medaille ändern, darf EcoVadis die Punktzahl/Medaille aussetzen und, falls dies als angemessen erachtet wird, eine Neubewertung vornehmen und eine überarbeitete Scorecard/Medaille ausstellen. Die Richtlinie zur Nutzung von EcoVadis Medaillen ist unter folgendem Link verfügbar: Wie kann ich meine EcoVadis Medaillen oder Abzeichen nutzen?
5.3. EcoVadis kann den unbenutzten Bewertungstoken des bewerteten Unternehmens automatisch verwenden, um eine Bewertung am oder nach dem Datum, an dem die Scorecard des bewerteten Unternehmen zu einer ungültigen Scorecard wird, auszulösen. Ungenutzte Bewertungstoken verfallen bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung ohne Entschädigung oder Rückerstattung.
5.4. EcoVadis behält die alleinige Kontrolle und ist allein verantwortlich für alle Aspekte der Plattform und des Services, einschließlich:
5.4.1. der Standorte, an denen die Dienstleistungen erbracht werden;
5.4.2. der Auswahl, des Einsatzes, der Nutzung, der Veränderung und des Austauschs von Software;
5.4.3. der Ausführung von Wartung, Upgrades, Korrekturen und Reparaturen; und
5.4.4. Auswahl und Einschaltung von Subunternehmern.
5.5. EcoVadis behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an der Plattform und dem Service vorzunehmen, die EcoVadis als notwendig oder sinnvoll erachtet, um;
5.5.1. die Servicequalität oder die Erbringung der Dienstleistungen von EcoVadis gegenüber seinen Kunden aufrechtzuerhalten oder zu verbessern; und
5.5.2. geltendes Recht einzuhalten.
6. Verantwortlichkeiten des bewerteten Unternehmens
6.1. Das bewertete Unternehmen informiert EcoVadis, wenn sich seine Kontaktdaten ändern. Das bewertete Unternehmen erkennt an und stimmt zu, dass es dafür verantwortlich ist, die richtigen Kontaktdaten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die E-Mail-Adressen seiner benannten Administratoren, während der Laufzeit dieser Vereinbarung jederzeit auf dem neuesten Stand zu halten.
6.2. Das bewertete Unternehmen und seine Nutzer dürfen
6.2.1. das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform nicht beeinträchtigen und auch keinen solchen Versuch unternehmen,
6.2.2. schädliche Dateien, Softwares oder andere Technologien nicht in die EcoVadis Plattform hochladen, darin veröffentlichen oder an diese senden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Dateien, die einen Virus, Wurm, Malware oder anderen schädlichen Computercode enthalten;
6.2.3. keinerlei Tests durchführen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform schädigen oder beeinträchtigen könnten;
6.2.4. von der Plattform verwendete Sicherheitssysteme nicht umgehen oder verletzen;
6.2.5. die Plattform nicht rückentwickeln, dekompilieren, decodieren, entschlüsseln, disassemblieren oder Quellcode aus ihr ableiten;
6.2.6. nur unter Verwendung ihrer gültigen Zugangsdaten auf die Plattform zugreifen;
6.2.7. Urheberrechte, Marken oder anderes geistiges Eigentum von EcoVadis, das in der Plattform oder Scorecard enthalten ist, nicht entfernen, verändern oder verschleiern;
6.2.8. Informationen, Daten, Software oder andere Materialien, die durch Urheberrechte, Datenschutzrechte oder sonstiges geistiges Eigentum geschützt sind, nicht in die Plattform hochladen, ohne vorher die Erlaubnis des Inhabers dieser Rechte einzuholen; oder
6.2.9. die Plattform nicht für andere Anwendungen verwenden, die nicht ausdrücklich gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und der Mitgliedschaftsstufe des bewerteten Unternehmens zulässig sind.
6.3. Das bewertete Unternehmen sichert sich selbst und seinen berechtigten Nutzern den Zugang zur Plattform, behandelt seine Zugangsdaten vertraulich und informiert EcoVadis unverzüglich über das EcoVadis Hilfe-Center über unbefugte Zugriffe. Außerdem ergreift es alle angemessenen und rechtmäßigen Maßnahmen innerhalb seiner Kontrolle, um unbefugte Zugriffe zu stoppen und ihre Auswirkungen zu mildern. Alle Aktionen mit den Zugangsdaten des bewerteten Unternehmens gelten als vom bewerteten Unternehmen ausgeführt.
6.4. Das bewertete Unternehmen darf Rechte zum Zugriff auf die Plattform oder Inhalte oder Teile der Lösung, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Scorecards oder Services, nicht modifizieren, übersetzen, anpassen, dekompilieren, ändern, rückentwickeln, vervielfältigen, verteilen, veröffentlichen, offenlegen, verkaufen, verleihen, als Unterauftrag vergeben oder abgeleitete Werke davon erstellen, es sei denn, EcoVadis hat dem zuvor ausdrücklich und in Schriftform zugestimmt.
6.5. Das bewertete Unternehmen arbeitet mit EcoVadis zusammen, indem es rechtzeitige und genaue Daten bereitstellt, die für die oder in Verbindung mit der Bereitstellung des Services durch EcoVadis angemessen sind.
6.6. Alle angegebenen Daten müssen richtig und rechtmäßig sein und Abschnitt 3.2 entsprechen. Das bewertete Unternehmen verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, betrügerischen, belästigenden, verleumderischen oder obszönen Daten zu veröffentlichen oder in die Plattform hochzuladen.
6.7. Das bewertete Unternehmen muss mindestens einen Administrator ernennen. Das bewertete Unternehmen stellt sicher, dass die Kontaktdaten der Administratoren stets aktuell, für EcoVadis sichtbar und sicher sind. Nur Administratoren dürfen auf das Konto des bewerteten Unternehmens zugreifen und kontoweite Vorgänge, Änderungen auf Mitgliedschaftsebene, die Beantwortung von Anfragen gemäß Abschnitt 4.2.2 oder die Benutzerverwaltung durchführen.
6.8. Das bewertete Unternehmen ist verantwortlich für seine IT-Systeme, die für den Zugriff auf die Plattform und zur Nutzung von Daten, die seine Nutzer aus den Services beziehen, verwendet werden, einschließlich aller Schlussfolgerungen, Entscheidungen und Maßnahmen, die von dem bewerteten Unternehmen und seinen verbundenen Unternehmen getroffen werden und die auf einem solchen Zugriff oder einer solchen Nutzung gründen.
7. Einhaltung von Gesetzen und Handelskontrollen
7.1. Im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung haben die Parteien jederzeit alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
7.2. Das bewertete Unternehmen sichert zu und garantiert, dass weder es noch seine leitenden Angestellten Direktoren oder verbundenen Unternehmen als sanktionierte Personen oder auf einer anwendbaren Liste verweigerter Parteien aufgeführt sind, die von einer Rechtsordnung ausgestellt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die USA, die EU, Großbritannien und Deutschland oder andere Rechtsordnungen, die für diese Vereinbarung und die Services anzuwenden sind. Das bewertete Unternehmen darf die von EcoVadis oder seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellten Services weder direkt noch indirekt unter Verstoß gegen Exportkontrollen nutzen, deren Nutzung gestatten, exportieren, reexportieren, übertragen oder anderweitig zur Verfügung stellen, einschließlich im Zusammenhang mit Transaktionen oder Geschäftstätigkeiten mit oder unter Beteiligung eines oder mehrerer Länder, die dazu führen würden, dass EcoVadis oder seine verbundenen Unternehmen gegen Exportkontrollen verstoßen. Das bewertete Unternehmen darf die Services nicht für Zwecke verwenden, die nach geltenden Exportgesetzen verboten sind, insbesondere nicht für die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung oder Produktion von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen. Zu diesen Ländern und Gebieten zählen unter anderem Kuba, der Iran, Nordkorea, Syrien sowie bestimmte Regionen der Ukraine, gegen die umfassende territoriale Sanktionen verhängt wurden, darunter die Krim, Sewastopol und die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete in den Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja, wobei diese Liste von Zeit zu Zeit gemäß den geltenden Gesetzen aktualisiert werden kann.
7.3. Das bewertete Unternehmen sichert zu und garantiert, dass es die von EcoVadis oder seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellten Services nicht in Verbindung mit Geschäftstätigkeiten mit einer oder mehreren sanktionierten Personen oder in einer Weise nutzt, die dazu führen würde, dass EcoVadis oder seine verbundenen Unternehmen Sanktionen oder Exportkontrollgesetze verletzen, und auch keine solche Nutzung durch eine Partei zulässt.
7.4. Das bewertete Unternehmen erkennt an und stimmt zu, dass EcoVadis und seine verbundenen Unternehmen geltenden Gesetzen zu Sanktionen und Exportkontrollen unterliegen und dass EcoVadis geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um seine Einhaltung dieser Gesetze sicherzustellen. Dementsprechend erkennt das bewertete Unternehmen an und erklärt sich damit einverstanden, dass EcoVadis die Erbringung von Services unterbinden oder aussetzen kann, wenn EcoVadis der Ansicht ist, dass das bewertete Unternehmen gegen eine Bestimmung dieser Abschnitte 7.2 und/oder 7.3 verstoßen hat, oder wenn EcoVadis aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gerichtliche oder behördliche Anordnungen, Vorladungen, Ersuchen von Strafverfolgungsbehörden oder ähnliche Anforderungen, zu solchen Maßnahmen verpflichtet ist. Für den Fall, dass EcoVadis Services gemäß diesem Abschnitt aussetzt oder unterbindet, kann das bewertete Unternehmen, sofern es die Aussetzung oder Unterbindung anfechtet, Unterlagen oder sonstige Informationen vorlegen, die EcoVadis in angemessener Weise verlangt, um seine Identität zu bestätigen und nachzuweisen, dass es nicht gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung, einschließlich der Abschnitte 7.2 und 7.3, verstößt. Die Entscheidung von EcoVadis, Services auszusetzen oder zu unterbinden, bleibt jedoch endgültig, sofern das bewertete Unternehmen keine zwingenden Beweise für das Gegenteil vorlegt.
7.5. Das bewertete Unternehmen erkennt an und stimmt zu, dass zusätzlich zu den oben beschriebenen Sanktionen und Exportkontrollen Beschränkungen oder Einschränkungen hinsichtlich der Erbringung von Services in von Konflikten betroffenen Staaten oder besonders fragilen Ländern bestehen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Regionen, die derzeit von bewaffneten Konflikten oder schwerer politischer Instabilität betroffen sind. EcoVadis behält sich das Recht vor, die Erbringung von Services in solchen Rechtsordnungen auszusetzen, einzuschränken oder zu ändern, wenn es begründet annimmt, dass die Fortsetzung der Erbringung von Services zu einem Verstoß gegen geltendes Recht führen oder EcoVadis oder seine verbundenen Unternehmen einem unangemessenen rechtlichen, behördlichen oder betrieblichen Risiko aussetzen würde. Das bewertete Unternehmen hat in angemessenem Umfang mitzuwirken, um die Einhaltung dieser Beschränkungen sicherzustellen.
7.6. EcoVadis verpflichtet sich zur Einhaltung der EU-ESG-Rating-Verordnung und hat alle notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der EU-ESG-Rating-Verordnung umgesetzt. Zur Formalisierung dieses Engagements gewährleistet EcoVadis: (i) Transparenz hinsichtlich seiner Bewertungsmethoden; (ii) die konsequente Vermeidung von Interessenkonflikten durch die Unabhängigkeit der Analysten und ein ausdrückliches Verbot der Erbringung von Beratungsdienstleistungen; (iii) eine auf objektiven Kriterien basierende Gebührenstruktur, die fair, angemessen, transparent und frei von Diskriminierung ist und in keinem Fall von den Bewertungsergebnissen oder dem Erwerb von Zusatzdienstleistungen abhängig ist; (iv) die Einrichtung eines formellen Beschwerdeverfahrens. Darüber hinaus werden bewertete Unternehmen vor der ersten Veröffentlichung ihrer Bewertung benachrichtigt und erhalten die Chance, den Bewertungsdatensatz kostenlos auf sachliche Fehler zu überprüfen.
7.7. Einhaltung des Digital Service Act (DSA)
7.7.1 EcoVadis hat eine zentrale Anlaufstelle für die direkte elektronische Kommunikation mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und dem Ausschuss für digitale Dienste benannt. Die benannte Anlaufstelle lautet: compliance@ecovadis.com. Kommunikationssprachen: Englisch und Französisch. Diese Informationen sind auf der Website von EcoVadis öffentlich zugänglich.
7.7.2 EcoVadis bietet eine eigene, benutzerfreundliche elektronische Anlaufstelle, die eine direkte Kommunikation mit bewerteten Unternehmen ermöglicht. Die benannte Anlaufstelle lautet: compliance@ecovadis.com. EcoVadis stellt sicher, dass die Kommunikation über diese Kanäle mit entsprechenden menschlichen Eingriffen abgewickelt wird. Zwar können automatisierte Systeme aus Gründen der Verwaltungseffizienz eingesetzt werden, beispielsweise zur Kategorisierung oder Weiterleitung von Anfragen, doch unterliegen alle inhaltlichen Prüfungen und endgültigen Entscheidungen bezüglich der Rechte der bewerteten Unternehmen der menschlichen Aufsicht. Kommunikationssprachen: Englisch und Französisch. Diese Kontaktdaten sind auf dem neuesten Stand zu halten und weiterhin auf der Plattform verfügbar.
7.7.3 EcoVadis untersagt die Nutzung seiner Hosting-Services zur Speicherung oder Verbreitung illegaler Inhalte oder Informationen, die gegen geltendes Recht oder gegen seine internen Richtlinien verstoßen. EcoVadis führt keine allgemeine Überwachung gehosteter Informationen durch, stellt jedoch einen speziellen Mechanismus zur Verfügung, um mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über den auf der EcoVadis-Plattform bereitgestellten Meldekanal zu melden, der direkt über den betreffenden Inhalt oder die Benutzeroberfläche zugänglich ist. EcoVadis kann nach Kenntnisnahme von rechtswidrigen Inhalten diese unverzüglich entfernen oder den Zugriff darauf sperren und gegebenenfalls den betroffenen Nutzer über die Gründe für diese Entscheidung informieren. Wesentliche Änderungen dieser Beschränkungen oder Meldemechanismen werden den bewerteten Unternehmen rechtzeitig mitgeteilt. EcoVadis veröffentlicht mindestens einmal jährlich einen kostenlosen, öffentlich zugänglichen Transparenzbericht auf der Plattform.
7.7.4 Erhält EcoVadis Kenntnis von Informationen, die darauf hindeuten, dass eine schwere Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, stattgefunden hat, stattfindet oder wahrscheinlich stattfinden wird, informiert EcoVadis unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden. Diese Verpflichtung gilt unbeschadet der Vertraulichkeit der Kommunikation des bewerteten Unternehmens, sofern diese gesetzlich geschützt ist.
8. Haftungsfreistellung
8.1. Haftungsfreistellung durch das bewertete Unternehmen: Das bewertete Unternehmen verteidigt EcoVadis, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Auftragnehmer („EcoVadis-Freistellungsparteien“) gegen alle Ansprüche, die von Dritten gegenüber EcoVadis-Freistellungsparteien geltend gemacht werden und die sich aus oder in Bezug auf Folgendes ergeben:
8.1.1. Verletzung der Zusicherungen, Garantien, Übereinkünfte oder Verpflichtungen des bewerteten Unternehmens durch das bewertete Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung;
8.1.2. Verletzung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Einschränkungen durch das bewertete Unternehmen;
8.1.3. rechtswidrigen oder schädlichen Daten, die EcoVadis von dem bewerteten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden; oder
8.1.4. Körperverletzungen oder Schäden an materiellem Eigentum, die durch das bewertete Unternehmen oder seine autorisierten Nutzer verursacht werden.
8.2. Haftungsfreistellung durch EcoVadis: Wenn die Plattform geistige Eigentumsrechte eines Dritten verletzt, wird EcoVadis das bewertete Unternehmen von allen Ansprüchen, Urteilen und verbundenen Kosten aufgrund einer solchen Verletzung freistellen und alle Urteile, die auf Geld lauten, sowie angemessene und damit verbundene Anwaltsgebühren und Kosten, die dem Dritten wegen einer solchen Verletzung endgültig zugesprochen werden, bezahlen. Das gilt auch für Vergleiche, die aufgrund eines solchen Anspruchs geschlossen wurden und denen EcoVadis zugestimmt hat. EcoVadis wird das bewertete Unternehmen gegen alle Forderungen verteidigen, die Dritte gegenüber dem bewerteten Unternehmen geltend machen und die sich aus oder im Zusammenhang mit Körperverletzungen oder Schäden an materiellem Eigentum ergeben, die durch EcoVadis oder verbundene Unternehmen von EcoVadis verursacht wurden. Die vorstehenden Freistellungsverpflichtungen von EcoVadis gelten nicht für Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben:
8.2.1. Zugriff auf oder Nutzung der Plattform mithilfe von Hardware, Systemen, Software, Netzwerken, Tools oder anderen Materialien oder Services, die nicht von EcoVadis schriftlich bereitgestellt oder genehmigt wurden;
8.2.2. Änderungen an der Plattform ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch EcoVadis; oder
8.2.3. Freistellungsverpflichtungen, die gemäß Abschnitt 8.1 von der bewerteten Gesellschaft abgedeckt werden.
8.3. Ablauf des Freistellungsprozesses: Die Freistellungspflichten der Vertragsparteien sind an die Bedingung geknüpft, dass die freigestellte Vertragspartei:
8.3.1. die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über Forderungen oder Maßnahmen in Kenntnis setzt, die nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich die Freistellungspflichten im Rahmen dieser Vereinbarung zur Folge hätten;
8.3.2. bei dieser Verteidigung nach vernünftigem Ermessen kooperiert und Unterstützung leistet; und
8.3.3. der freistellenden Vertragspartei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und damit verbundene Vergleichsverhandlungen überlässt, unter der Voraussetzung, dass die freistellende Vertragspartei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der freigestellten Vertragspartei Forderungen nicht auf eine Weise begleichen darf, die ein Schuldeingeständnis darstellen oder der freigestellten Vertragspartei anderweitig schaden.
8.4. Schadensminderung: Wenn die Plattform Gegenstand einer Verletzung von Ansprüchen auf geistige Eigentumsrechte wird oder nach Ansicht von EcoVadis wahrscheinlich Gegenstand einer Verletzungsforderung wird, darf EcoVadis auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen:
8.4.1. sich das Recht auf weitere Nutzung der Plattform durch das bewertete Unternehmen sichern;
8.4.2. die Plattform so ersetzen oder abändern, dass die Nutzbarkeit der Plattform nicht wesentlich beeinträchtigt wird, sodass die Verletzung beseitigt wird; oder
8.4.3. diese Vereinbarung kündigen und vorab bezahlte und nicht genutzte Gebühren anteilig erstatten.
9. Mitgliedschaft und Gebühren
9.1. Das bewertete Unternehmen zahlt eine jährliche oder mehrjährige nicht erstattungsfähige Abonnementgebühr (außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich angegeben), um auf die Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen. Die Abonnementgebühr für den Zugriff und die Nutzung der Plattform durch das bewertete Unternehmen richtet sich nach der Mitgliedschaftsstufe und dem Plan, den das bewertete Unternehmen auswählt, wie auf der EcoVadis-Preisseite angegeben. Alle Zahlungen sind am Rechnungsdatum fällig. Das bewertete Unternehmen stellt EcoVadis die Informationen zur Verfügung, die es vernünftigerweise benötigt, um eine Rechnung zu senden. Die Gebühr für die ersten zwölf (12) Monate darf nur dann von einem anfordernden Unternehmen anstelle des bewerteten Unternehmens gezahlt werden, wenn sich diese Verpflichtung aus dem Vertrag zwischen EcoVadis und dem anfordernden Unternehmen ergibt. Abonnementgebühren, die gemäß dieser Vereinbarung fällig werden, sind ohne Abzug für Steuern, Zölle, Abgaben oder Bewertungen, die von einer Behörde (national, staatlich, provinziell oder lokal) auferlegt werden, an EcoVadis zu zahlen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Wertschöpfungs-, Eigentums-, Quell- oder Mehrwertsteuern, und zwar unabhängig davon, ob diese an der Quelle einbehalten werden oder nicht (zusammen „Steuern“). Sofern nicht gesetzlich verboten, kann EcoVadis verlangen, dass das bewertete Unternehmen anwendbare Steuern an EcoVadis sendet. Der vorstehende Satz gilt jedoch nicht, soweit das bewertete Unternehmen steuerbefreit ist, vorausgesetzt, das bewertete Unternehmen stellt EcoVadis eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung aus, wenn sie Rechnungsdaten an EcoVadis übermittelt. Wenn EcoVadis eine anwendbare Steuer nicht in eine Rechnung aufnimmt, so stellt dies keinen Verzicht auf oder eine Zurückweisung der Rechte und Pflichten von EcoVadis dar. Wenn das anwendbare Recht die Einbehaltung oder den Abzug von Steuern oder sonstigen Abgaben vorschreibt, zahlt das bewertete Unternehmen den einbehaltenen oder abgezogenen Betrag gesondert an EcoVadis, und zwar über die fälligen Gebühren hinaus. Zur Vermeidung von Zweifeln sei klargestellt, dass dieser Abschnitt nicht die Steuern regelt, die auf dem Nettoeinkommen von EcoVadis basieren.
9.2. EcoVadis kann jederzeit mit Wirkung ab Beginn des nächsten Abonnementzyklus seine Abonnementgebühren ändern oder neue Gebühren hinzufügen. Das bewertete Unternehmen kann diese Vereinbarung in Übereinstimmung mit Abschnitt 14.3 kündigen, wenn es mit den Änderungen nicht einverstanden ist.
9.3. Abonnementgebühren, die gemäß dieser Vereinbarung fällig werden, sind über die von EcoVadis zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden zu entrichten. EcoVadis behält sich das Recht vor, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren für bestimmte Zahlungsmethoden zu erheben, die vom bewerteten Unternehmen zu zahlen sind.
9.4. Bewertete Unternehmen mit einer Rechnungsadresse innerhalb der Europäischen Union und Großbritanniens werden nur in Euro fakturiert; alle anderen Unternehmen können zwischen einer Fakturierung in Euro oder in US-Dollar wählen.
9.5. Bank- und Inkassogebühren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Überweisungs- oder Währungsumtauschgebühren, liegen in der Verantwortung des bewerteten Unternehmens. Für alle im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Zahlungen, die nicht fristgerecht geleistet werden, fallen automatisch Zinsen in Höhe des dreifachen (3-fachen) gesetzlichen Zinssatzes nach französischem Recht an, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Begleichung. Gemäß Artikel L.441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs wird bei Zahlungsverzug zusätzlich eine pauschale Entschädigung in Höhe von vierzig (40) Euro pro unbezahlter Rechnung für Inkassokosten fällig. Das Recht auf Einzug von Verzugszinsen besteht zusätzlich zu allen anderen Rechten, die EcoVadis zustehen. EcoVadis behält sich das Recht vor, die Angelegenheit an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten oder rechtliche Schritte einzuleiten. Alle Kosten, die EcoVadis bei der Einziehung ausstehender Beträge entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren von Inkassounternehmen, Anwaltskosten, Gerichtskosten und Vollstreckungskosten, sind vom bewerteten Unternehmen zu tragen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
10. Geistige Eigentumsrechte und Weitergabe von Daten
10.1. Mit Ausnahme der beschränkten Rechte, die dem bewerteten Unternehmen in dieser Vereinbarung ausdrücklich eingeräumt werden, sind alle Inhalte auf der Plattform (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Methoden, Verfahren, Tools, Workshops, Handbücher, Software, Marken, Datenbanken, Leitlinien, Fragebögen, Scorecards, Scorecard-Anzeige und -Einrichtung und Bewertungsergebnisse) das Eigentum von EcoVadis, und EcoVadis behält alle Eigentumsrechte an der Plattform und ihren Inhalten, einschließlich ihrer Nebenprodukte (wie Scorecards, IQ-Risikoprofile, Vitals-Ergebnisse oder Carbon Scorecards), unabhängig von Form oder Medium. Daten, die vom bewerteten Unternehmen in die Plattform eingegeben werden, bleiben Eigentum des bewerteten Unternehmens.
10.2. EcoVadis gewährt dem bewerteten Unternehmen ein beschränktes, widerrufliches, nicht exklusives, nicht übertragbares weltweites Recht auf Zugriff und Nutzung seiner Scorecard und der zugehörigen Kommunikationstools für seine internen Geschäftszwecke gemäß der gewählten Mitgliedschaftsstufe und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung für die Laufzeit dieser Vereinbarung. Das bewertete Unternehmen erkennt an und stimmt zu, dass diese Vereinbarung in keiner Weise so ausgelegt wird, dass ein ausdrückliches oder stillschweigendes Recht zur Nutzung oder zur anderweitigen Offenlegung oder Ausnutzung seiner Scorecard oder der darin enthaltenen Informationen über die hierin ausdrücklich genannten Rechte hinaus und in Übereinstimmung mit seiner Mitgliedschaftsstufe und der Nutzungsbeschränkung auf der Scorecard besteht, und dass bestimmte Komponenten der Plattform, einschließlich Drittanbieter-APIs, zusätzlichen Lizenzbedingungen unterliegen können.
10.3. Nach SF bewertete Unternehmen dürfen ihre Scorecards nur dann außerhalb der Plattform an Finanzinstitute weitergeben, wenn das nach SF bewertete Unternehmen zum Zeitpunkt der Weitergabe der Scorecard an ein Finanzinstitut über eine Select-Mitgliedschaft verfügt.
10.4. Das bewertete Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, seine Mitgliedschaftsstufe, seinen Status und seinen Fortschritt, das Einladungsdatum sowie den E-Learning-Fortschritt in EcoVadis Academy (wie in Anhang 2 definiert) an alle anfordernden Unternehmen weiterzugeben.
10.5. Falls erforderlich, erklärt sich ein bewertetes Unternehmen mit einer Select-Mitgliedschaft damit einverstanden und erkennt an, dass sämtliche Inhalte und Informationen, die bei den organisierten Select-Meetings bereitgestellt werden, sowie die Zusammenfassung von Ergebnissen im Anschluss an die Meetings an das anfordernde Unternehmen weiterzugeben, das die Bewertung angefordert hat.
11. Garantien
11.1. EcoVadis Garantie: EcoVadis sichert dem bewerteten Unternehmen zu, dass es alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen hält und rechtzeitig alle Genehmigungen, Zustimmungen oder sonstigen Voraussetzungen erhalten hat oder erhalten wird, die erforderlich sind, um dem bewerteten Unternehmen den Zugriff auf und die Nutzung der Plattform zu ermöglichen und um sicherzustellen, dass EcoVadis seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachkommt.
11.2. Garantie des bewerteten Unternehmens: Das bewertete Unternehmen sichert EcoVadis zu, dass es alle erforderlichen Rechte und Zustimmungen besitzt, anderweitig hat und haben wird, um alle von seinen autorisierten Nutzern in die Plattform hochgeladenen Daten bereitzustellen.
11.3. Haftungsausschluss: Mit Ausnahme der ausdrücklichen Gewährleistung in Ziffer 11.1 lehnt EcoVadis hiermit alle ausdrücklichen oder stillschweigenden, gesetzlichen oder anderweitigen Gewährleistungen ab, und EcoVadis lehnt ausdrücklich alle stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentums, der Nichtverletzung oder des ungestörten Besitzes ab, und das bewertete Unternehmen erkennt an; dass die Plattform und die Services „wie besehen“ bereitgestellt werden. Ohne Einschränkung des Vorstehenden und sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, übernimmt EcoVadis keine Gewähr dafür und lehnt insbesondere ab, dass die Plattform und die Services oder die Ergebnisse des bewerteten Unternehmens aus der Nutzung der Plattform und/oder der Services den Anforderungen des bewerteten Unternehmens entsprechen oder sicher, genau, vollständig oder fehlerfrei sind.
12. Haftungsbeschränkung
12.1. Keine Folgeschäden. Abgesehen von grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten oder der Nichteinhaltung geltender Gesetze durch EcoVadis haftet EcoVadis in keinem Fall unter oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand für die Nutzung bzw. Unmöglichkeit der Nutzung der Plattform oder des Services, die Nutzung der Daten oder der Bewertungsergebnisse oder der Scorecard des bewerteten Unternehmens durch die anfordernden Unternehmen, alle Entscheidungen anfordernder Unternehmen, die sich direkt oder indirekt aus der Verwendung der Daten oder Bewertungsergebnisse oder der Scorecard des bewerteten Unternehmens ergeben, die Verletzung seiner Vertraulichkeitsverpflichtungen durch das bewertete Unternehmen, unabhängig von der Form von Maßnahmen nach einer Rechts- oder Billigkeitstheorie, einschließlich Vertragsbruch, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, für:
12.1.1. Produktions-, Geschäfts-, Umsatz-, Gewinn-, Daten- oder Wertverlust;
12.1.2. zufällige, indirekte und Folgeschäden, auch wenn sie vorhersehbar sind.
EcoVadis haftet in keinem Fall für die Beschaffung von Services, die die Services und/oder die Plattform ersetzen sollen. Die Plattform und die Services gelten nur als Entscheidungshilfe und EcoVadis ist nicht für Entscheidungen des bewerteten Unternehmens auf dieser Grundlage haftbar und kann nicht dafür haftbar gemacht werden.
12.2. Mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Verhalten von EcoVadis ist die maximale Gesamthaftung von EcoVadis gemäß dieser Vereinbarung gegenüber dem bewerteten Unternehmen, seinen verbundenen Unternehmen oder Dritten streng auf die Höhe der Gebühren begrenzt, die das bewertete Unternehmen oder ein anfragendes Unternehmen gemäß Abschnitt 9.1 (je nach Fall) für die Services im Rahmen dieser Vereinbarung in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten ab dem den Haftungsanspruch begründenden Ereignis, wenn das bewertete Unternehmen ein Jahresabonnement abschließt, oder in den vorangegangenen sechsunddreißig (36) Monaten, wenn das bewertete Unternehmen ein Dreijahresabonnement abschließt, entrichtet.
Wird die Zeichnungsgebühr eines bewerteten Unternehmens über ein Bewertungstoken bezahlt, so ist die Gesamthaftung von EcoVadis, gleich aus welchem Rechtsgrund, streng auf den Wert des Bewertungstokens beschränkt, das für die Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten verwendet wurde.
13. Personenbezogene Daten
13.1. Während des Betriebs der Plattform und der Bereitstellung der Services verarbeitet EcoVadis als für die Verarbeitung Verantwortlicher personenbezogene Daten gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (nachfolgend „DSGVO“) und ergreift geeignete Maßnahmen, um diese Daten gemäß der Datenschutzerklärung von EcoVadis vor unbefugtem Zugriff und anderen Risiken zu schützen.
13.2. Die Datenschutzerklärung von EcoVadis wird regelmäßig aktualisiert, damit sie den geltenden Gesetzen entspricht. Updates werden auf der Website von EcoVadis veröffentlicht und Abonnenten des EcoVadis Trust Centers werden über Änderungen informiert.
13.3. Wenn Aktualisierungen der Datenschutzerklärung zu erheblich mehr Verpflichtungen für das bewerteten Unternehmen führen, darf das bewertete Unternehmen seine Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten nach der Aktualisierung kündigen. Durch seine fortgesetzte Nutzung des Services stimmt das Unternehmen zu, an solche Änderungen gebunden zu sein.
13.4. Standardvertragsklauseln: Wenn das bewertete Unternehmen seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einem Land hat, das von der Europäischen Kommission nicht als Land eingestuft wird, das ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, werden die unter dem folgenden Link verfügbaren Standardvertragsklauseln Bestandteil dieses Vertrags und sind für die Parteien verbindlich. (Die Europäische Kommission ist ermächtigt, auf Grundlage von Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 – DSGVO darüber zu entscheiden, ob ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) ein angemessenes Datenschutzniveau bietet.).
Sollten verbundene Unternehmen von bewerteten Unternehmen (mit Sitz außerhalb der EU in einem Land, das nicht als Land mit einem angemessenen Schutzniveau für personenbezogene Daten eingestuft ist) Zugriff auf personenbezogene Daten haben, die in der Plattform enthalten sind, hat das bewertete Unternehmen sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der DSGVO erfolgt und dass die EU-Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules und/oder gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen umgesetzt werden.
14. Laufzeit – Beendigung
14.1. Die Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem das bewertete Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des bewerteten Unternehmens auf der EcoVadis-Plattform akzeptiert, wie durch eine Online-Bestätigung auf der EcoVadis-Plattform validiert.
14.2. Je nach gewählter Mitgliedschaftsstufe und Laufzeit beträgt die anfängliche Laufzeit für den Zugang zur Plattform entweder 12 oder 36 Monate, die entweder an dem Datum, an dem das bewertete Unternehmen seinen ersten Bewertungsfragebogen auf der EcoVadis-Plattform eingereicht hat, oder nach Ablauf der kostenlosen Fragebogenphase (wie in Anhang 3 definiert) beginnen, wobei das frühere Datum ausschlaggebend ist. Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch um Zeiträume von entweder zwölf (12) oder sechsunddreißig (36) Monaten, basierend auf der zuvor gewählten Mitgliedschaftsstufe und Laufzeit, es sei denn, das bewertete Unternehmen wählt vor Beginn der nachfolgenden Verlängerungslaufzeit eine andere Mitgliedschaftsstufe und/oder Laufzeitdauer aus oder eine der Parteien kündigt die Vereinbarung gemäß Abschnitt 14.3 oder 14.4.
14.3. Das bewertete Unternehmen kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem es EcoVadis über seine Absicht informiert, seine Mitgliedschaft zu kündigen, und zwar (i) auf der Seite „Mitgliedschaft und Abrechnung“ der Plattform oder (ii) über die im Online-EcoVadis-Hilfe-Center angegebenen Schritte. Die Entscheidung des bewerteten Unternehmens wird sofort gespeichert und am Ende des aktuellen Abonnementzeitraums des bewerteten Unternehmens wirksam. In elektronischer Form bereitgestellte Daten werden gemäß den Aufbewahrungsrichtlinien von EcoVadis aufbewahrt. Bereitgestellte Dokumente können auf Wunsch auch gelöscht werden. Zur Vermeidung von Zweifeln sei klargestellt, dass EcoVadis nicht zur Erstattung von im Voraus bezahlten Gebühren verpflichtet ist, wenn das bewertete Unternehmen gemäß diesem Abschnitt 14.3 kündigt.
14.4. EcoVadis kann diese Vereinbarung automatisch kündigen oder sich gegen ihre Verlängerung entscheiden, ohne dass eine förmliche Mitteilung erforderlich ist, wenn das bewertete Unternehmen eine Bestimmung dieser Vereinbarung wesentlich verletzt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Artikel 3, 4, 6, 7, 9, 10, 11, 13 und 15.1. Die Kündigung wird fünf Tage nach dem Versand der Kündigungs-E-Mail von EcoVadis an den Administrator wirksam.
14.5. EcoVadis kann diese Vereinbarung jederzeit aus beliebigem Grund kündigen, indem es eine Kündigungsmitteilung an den Administrator des bewerteten Unternehmens sendet. Die Kündigung wird fünf Tage nach dem Versand der Kündigungs-E-Mail an den Administrator wirksam. In diesem Fall hat das bewertete Unternehmen Anspruch auf eine Rückerstattung der im Voraus bezahlten Abonnementgebühren. Die Rückerstattung erfolgt anteilig für alle nach dem Datum der Kündigung nicht erhaltenen Dienste.
14.6. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die die Erfüllung oder Einhaltung nach Beendigung dieser Vereinbarung erwägt, bleibt über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus bestehen und bleibt vollumfänglich in Kraft und wirksam, wobei gilt: Wenn eine Bestimmung einen ausdrücklichen Zeitraum hat, innerhalb dessen diese Bestimmung wirksam sein soll, dann bleibt diese Bestimmung nur für den entsprechenden Zeitraum bestehen.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1. Abwerbeverbot. EcoVadis schätzt seine Mitarbeiter*innen als ein wesentliches Gut des Unternehmens. Daher verpflichtet sich das bewertete Unternehmen, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für ein Jahr nach ihrer Beendigung keine EcoVadis-Mitarbeiter einzustellen oder anzuwerben, die an seiner Bewertung beteiligt sind, einschließlich Analyst*innen oder Vorstandsmitglieder. Dies gilt auch für ehemalige Mitarbeiter*innen für drei Monate nach Ende ihrer Beschäftigung. Es gilt jedoch nicht für allgemeine Stellenanzeigen, die sich nicht speziell an EcoVadis-Mitarbeiter*innen richten.
15.2. Abtretung und Übertragung. Das bewertete Unternehmen darf diese Vereinbarung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von EcoVadis an eine Drittpartei abtreten oder übertragen. EcoVadis kann diese Vereinbarung an jedes verbundene Unternehmen oder an jede Drittpartei abtreten.
15.3. Wartung der Dienste. Bestimmte Wartungsaktivitäten für die EcoVadis-Plattform, darunter Fehlerbehebungen, Softwareupdates und das Hinzufügen neuer Funktionen, sind von Zeit zu Zeit notwendig. In der Regel kommt es durch diese Updates nicht zu Serviceunterbrechungen. Wenn Wartungsarbeiten die Nutzung der Plattform durch das bewertete Unternehmen voraussichtlich nicht wesentlich beeinträchtigen, ist EcoVadis nicht verpflichtet, das bewertete Unternehmen über solche Wartungsarbeiten zu informieren.
15.4. Abänderung. EcoVadis kann die Bedingungen dieser Vereinbarung jederzeit ändern. Das bewertete Unternehmen wird auf der Website ecovadis.com/de/ oder durch andere geeignete Mittel über Änderungen informiert. Das bewertete Unternehmen darf die Vereinbarung gemäß Abschnitt 14.3 kündigen, wenn es den Änderungen nicht zustimmt.
15.5. Anwendung dieser Vereinbarung. Die Parteien kommen darin überein, dass diese Vereinbarung all ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf den Vertragsgegenstand umreißt und alle vorherigen Vereinbarungen, Verhandlungen und Diskussionen ersetzt. Zusätzliche, abweichende oder inkonsistente Bedingungen in einer Bestellung oder anderen Dokumenten des bewerteten Unternehmens sind für EcoVadis nicht verbindlich und unwirksam.
15.6. Höhere Gewalt. EcoVadis haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die direkt oder indirekt aus irgendeinem Grund oder Umstand ergeben, der sich seiner angemessenen Kontrolle entzieht, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Fälle höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Embargos, zivile oder militärische Gewaltakte, Regen, Brand, Überschwemmungen, Unfälle, Erdbeben, Streiks oder Arbeitskräftemangel, Mangel an Transporteinrichtungen, Geräteausfall oder Internetausfall.
15.7. Verzichtserklärungen. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform. Ein Verzicht auf die Durchsetzung bzw. die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung bei einer Gelegenheit gilt nicht als Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit.
15.8. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, wird diese Bestimmung so geändert und ausgelegt, dass die Ziele dieser Bestimmung im nach geltendem Recht größtmöglichen Umfang erreicht werden, und die restlichen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben weiterhin gültig und durchsetzbar.
15.9. Keine Drittbegünstigten. Keine anderen Personen als die Vertragsparteien, ihre Rechtsnachfolger und ihre zugelassenen Abtretungsempfänger haben Rechte aus dieser Vereinbarung. Wenn die berechtigten Nutzer des bewerteten Unternehmens seine verbundenen Unternehmen umfassen, wird jede Handlung oder Unterlassung eines verbundenen Unternehmens als eine Handlung oder Unterlassung des bewerteten Unternehmens aufgefasst, wodurch das bewertete Unternehmen vollständig haftbar wird. Das bewertete Unternehmen muss jegliche Forderungen gegenüber EcoVadis in seinem eigenen Namen und im Namen seiner verbundenen Unternehmen in einer konsolidierten Klage geltend machen. Die Rechte der verbundenen Unternehmen gemäß dieser Vereinbarung unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung, als ob das verbundenen Unternehmen diese Vereinbarung geschlossen hätte.
15.10. Unabhängige Auftragnehmer*innen. Das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien ist das von unabhängigen Auftragnehmern. Die Vereinbarung begründet keine Agentur, keine Partnerschaft, kein Joint Venture und keine andere Form von Gemeinschaftsunternehmen, Beschäftigung oder Treuhandbeziehung zwischen den Parteien. Keine Partei ist befugt, für oder im Namen der anderen Partei Verträge zu schließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung wird ungeachtet der Kollisionsnormen durch das Recht Frankreichs geregelt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung. Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden ausschließlich vor dem Handelsgericht von Paris (Frankreich) verhandelt. Beide Parteien erklären sich mit der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand einverstanden.
16.2. Errichtung. Die Überschriften von Abschnitten dieser Vereinbarung dienen ausschließlich zur besseren Orientierung und sind nicht zur Auslegung dieser Vereinbarung heranzuziehen. Im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet das Wort „einschließlich“ „einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf“. Wenn und soweit ein Konflikt oder Unklarheit zwischen den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bewertete Unternehmen, den Beschreibungen der Mitgliedschaftsstufen, den Nutzungsrechten auf der Scorecard und anwendbaren Anhängen besteht,wird dieser Konflikt bzw. diese Unklarheit gelöst, indem Vorrang gemäß der nachfolgenden Reihenfolge eingeräumt wird, sofern die befugten Vertreter der Parteien nichts Anderslautendes schriftlich vereinbart haben:
16.2.1. Erstens: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bewertete Unternehmen;
16.2.2. Zweitens: Die Beschreibung der Mitgliedschaftsstufe;
16.2.3. Drittens: Die auf der Scorecard enthaltenen Nutzungsrechte;
16.2.4. Viertens: Der Anhang.
16.3. Sofern zutreffend, sind die folgenden Anhänge ein wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung und werden akzeptiert, wenn das bewertete Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bewertete Unternehmen auf der EcoVadis Plattform akzeptiert:
16.3.1. Anhang 1: Meine Geschäftspartner bewerten
16.3.2. Anhang 2: EcoVadis Academy
16.3.3. Anhang 3: Kostenlose Fragebogenphase
16.4. Gesamter Vertrag. Diese Vereinbarung, die Mitgliedschaftsstufe, die oben genannten anwendbaren Anhänge und Nutzungsrechte in der Scorecard des bewerteten Unternehmens stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzen alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien, die möglicherweise bestehen, sowie alle entgegenstehenden Bedingungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, jede Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen EcoVadis und dem bewerteten Unternehmen oder einem ähnlichen Dokument. Zur Klarstellung: Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass, wenn das bewertete Unternehmen oder eines seiner verbundenen Unternehmen einen Vertrag mit EcoVadis als „anforderndem Unternehmen“ abschließt, die Bedingungen dieses Vertrags (der „Enterprise-Vertrag“) und dieser Vereinbarung als völlig unterschiedlich gelten, und die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien aus einem Enterprise-Vertrag berühren in keiner Weise die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien aus dieser Vereinbarung und umgekehrt.
ANHANG 1
Meine Geschäftspartner bewerten
1. Zweck
Zweck dieses Anhangs 1 ist es, die Bedingungen zu definieren, unter denen das bewertete Unternehmen die Plattform nach der Aktivierung der Funktion „Meine Geschäftspartner bewerten“ durch EcoVadis nutzen wird. EcoVadis behält sich das Recht vor, diese Funktion jederzeit zu deaktivieren, falls die Funktion als Ergänzung zu Ihrem Abonnement bereitgestellt wird.
2. Verpflichtungen der Parteien
2.1. Durch die Funktion „Meine Geschäftspartner bewerten“ kann das bewertete Unternehmen auf die Forschungsdatenbank des EcoVadis-Verzeichnisses zugreifen, um die Scorecards zu bewerten oder zu teilen.
2.2. Das bewertete Unternehmen kann EcoVadis bitten, einen noch nicht bewerteten Geschäftspartner einzuladen, die Plattform zu abonnieren. In diesem Zusammenhang stimmt das bewertete Unternehmen zu, EcoVadis die Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung des Nachhaltigkeitsdienstes erforderlich sind. Um die erfolgreiche Durchführung von Anhang 1 zu gewährleisten, muss das bewertete Unternehmen:
• EcoVadis den Namen und die Kontaktperson des aufzunehmenden Unternehmens zur Verfügung stellen, indem es die Informationen in der Forschungsdatenbank des EcoVadis-Verzeichnisses ausfüllt.
• Einen geeigneten Kommunikationsplan entwickeln, um Handelspartner über die Initiative zu informieren.
• Die Teilnahme der Geschäftspartner auf Verlangen von EcoVadis durch Durchführung dieses Anhangs 1 unterstützen.
2.3. EcoVadis wird den Handelspartnern eine Online-Plattform zur Verfügung stellen und sie elektronisch kontaktieren, um sie zur Registrierung in der Plattform und zur Validierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des bewerteten Unternehmens einzuladen, die den Zugang des Handelspartners zur Plattform regeln.
3. Geistiges Eigentum
3.1. In Bezug auf die Nutzung der Funktion „Meine Geschäftspartner bewerten“ ist und bleibt EcoVadis der alleinige Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an der Software, der Methoden und des Know-hows, aus denen die EcoVadis-Plattform besteht, sowie der gesamten zugehörigen Dokumentation, unabhängig vom Medium.
3.2. EcoVadis gewährt dem bewerteten Unternehmen hiermit ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Aktivierung der und zum Zugriff auf die Funktion „Meine Geschäftspartner bewerten“ sowie ein unbefristetes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Scorecards der Handelspartner, die möglicherweise aus der Plattform extrahiert wurden. EcoVadis räumt dem bewerteten Unternehmen das Recht ein, die Funktion „Meine Geschäftspartner bewerten“ sowie die zugehörigen Scorecards zu nutzen und Daten für interne Geschäftszwecke des bewerteten Unternehmens zu extrahieren. In jedem Fall ist das bewertete Unternehmen in keiner Weise berechtigt, von der Plattform generierte Daten für kommerzielle Zwecke zu extrahieren, wie z. B. für den Weiterverkauf von Informationen an Dritte, oder die Datenbank der Scorecard des Geschäftspartners für diese Zwecke zu nutzen.
4. Haftungsfreistellung
Das bewertete Unternehmen, das die Funktion „Meine Geschäftspartner bewerten“ nutzt, erklärt sich damit einverstanden, EcoVadis, seine verbundenen Unternehmen, leitende Angestellten, Direktor*innen und Beschäftigten schadlos zu halten und freizustellen gegenüber jeglichen Ansprüchen oder Forderungen, die von einem bewerteten Unternehmen geltend gemacht werden, einschließlich Kosten, Haftungen und Anwaltskosten, die entstehen durch: (i) seinen Zugang zu oder seiner Nutzung der Funktion „Meine Geschäftspartner bewerten“, und die nicht unmittelbar aus einem groben Verschulden oder vorsätzlichen Fehlverhalten von EcoVadis resultieren, (ii) die Verletzung dieses Anhangs 1, insbesondere durch die Offenlegung der Scorecards, oder (iii) die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten oder anderen Rechten einer natürlichen oder juristischen Person durch das bewertete Unternehmen oder durch einen Dritten, der das Konto des bewerteten Unternehmens nutzt.
5. Vertraulichkeit
5.1. Das bewertete Unternehmen verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen weiterzugeben, die es im Zusammenhang mit der Nutzung der Funktion „Meine Geschäftspartner bewerten“ von der anderen Partei erhalten hat.
5.2. Es wird vereinbart, dass vertrauliche Informationen, die eine der Parteien der anderen Partei im Zusammenhang mit der Nutzung der Funktion „Meine Geschäftspartner bewerten“ zur Verfügung stellt, von der empfangenden Partei vertraulich behandelt werden, dass sie von dieser auf die gleiche Art behandelt werden, wie sie gleichwertige selbst generierte vertrauliche Informationen behandelt, dass sie von der empfangenden Partei in keinem anderen Zusammenhang als mit der Implementierung der Funktion „Meine Geschäftspartner bewerten“ verwendet und nur dann an Mitarbeiter*innen der empfangenden Partei weitergegeben werden, wenn diese Kenntnis von diesen Informationen haben müssen („Need to Know“) und sich zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichtet haben.
5.3. Die Verpflichtungen gelten während der fortgesetzten Nutzung der Funktion „Meine Geschäftspartner bewerten“ und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren danach. Es gilt als vereinbart, dass diese Verpflichtungen erlöschen, wenn die Informationen (i) ohne Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder werden; oder (ii) der empfangenden Partei vor der Offenlegung rechtmäßig zur Verfügung standen oder ihr danach zur Verfügung gestellt wurden (stets ohne Einschränkungen hinsichtlich der Offenlegung oder Verwendung); oder (iii) nach der Offenlegung von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass vertrauliche Informationen der anderen Partei verwendet wurden, wie durch schriftliche Aufzeichnungen festgelegt.
ANHANG 2
EcoVadis Academy
1. Zweck
Zweck dieses ANHANGS 2 ist die Festlegung der Geschäftsbedingungen, unter denen das bewertete Unternehmen die EcoVadis Academy nutzt.
2. Definitionen
„Inhalt“: Dazu gehören unter anderem Texte, Benutzerkommentare, Nachrichten, Informationen, Daten, Grafiken, Nachrichtenartikel, Fotos, Videos, Töne, Bilder, Illustrationen und Software.
„Abschlusszertifikat“: Dokument, das einem Endnutzer ausgestellt wird und die Teilnahme an einem ausgewählten Schulungskurs und gegebenenfalls das Bestehen eines Quiz bestätigt. Der Name des Endnutzers kann auf einem Abschlusszertifikat angegeben werden.
„EcoVadis Academy“: Während der Laufzeit stellt EcoVadis dem bewerteten Unternehmen einen Fernzugriff auf die EcoVadis Academy (im Folgenden EcoVadis Academy) zur Verfügung. Während der Laufzeit und vorbehaltlich der Einhaltung der Vereinbarung und insbesondere dieses Anhangs 2 durch das bewertete Unternehmen gewährt EcoVadis dem bewerteten Unternehmen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare und begrenzte Recht, aus der Ferne auf die EcoVadis Academy, die sich auf Servern Dritter befinden kann, zuzugreifen und diese zu nutzen.
„Endnutzer“: Natürliche Person aus der Organisation des bewerteten Unternehmens. Das bewertete Unternehmen haftet für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Endnutzer und hat dafür zu sorgen, dass diese die Bestimmungen dieser Vereinbarung und insbesondere dieses Anhangs 2 einhalten.
„Lerndienste“: Dazu gehören unter anderem alle Dienste und/oder Inhalte, die EcoVadis dem bewerteten Unternehmen und dem Endnutzer zur Verfügung stellt oder für sie ausführt, sowie das Angebot von Materialien, die in der EcoVadis Academy oder über die Dienste angezeigt, übertragen oder ausgeführt werden, einschließlich Schulungskurse und damit verbundene Dienste, die von EcoVadis auf der Grundlage dieses Anhangs 2 angeboten werden. Die Lerndienste werden über die EcoVadis Academy angeboten.
3. Nutzung der EcoVadis Academy
3.1. Nutzung der EcoVadis Academy. Das bewertete Unternehmen darf bei der Nutzung der EcoVadis Academy anderen nicht gestatten, (i) andere zu diffamieren, zu missbrauchen, zu belästigen, zu stalken, zu bedrohen oder anderweitig die gesetzlichen Rechte (wie das Recht auf Privatsphäre, Öffentlichkeit und geistiges Eigentum) anderer zu verletzen oder die Nutzung der EcoVadis Academy durch andere Parteien zu beeinträchtigen; (ii) schädliche, verletzende, betrügerische, unerlaubte oder ungesetzliche Materialien oder Informationen (einschließlich unaufgeforderter kommerzieller Mitteilungen) zu veröffentlichen, zu versenden, zu verteilen oder zu verbreiten; (iii) die Identität oder Zugehörigkeit des bewerteten Unternehmens falsch darzustellen oder auf andere Weise fälschlich anzugeben, einschließlich durch Nachahmung oder Änderung technischer Informationen in der Kommunikation unter Verwendung der EcoVadis Academy; (iv) wissentlich Material über die EcoVadis Academy zu übertragen oder hochzuladen, das Viren, trojanische Pferde, Würmer, Zeitbomben, Cancelbots oder andere Programme enthält, die beabsichtigen oder bewirken, dass das Netzwerk, das Computersystem oder andere Geräte eines Dritten oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person beschädigt, zerstört, gestört oder anderweitig beeinträchtigt werden; (v) die EcoVadis Academy, Netzwerke oder Server, die mit den Systemen des Dritten verbunden sind, zu stören oder zu unterbrechen oder gegen die Vorschriften, Richtlinien oder Verfahren solcher Netzwerke oder Server zu verstoßen, die dem bewerteten Unternehmen vor Beginn dieses Anhangs 2 zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der unrechtmäßigen oder unbefugten Änderung der über die EcoVadis Academy gesendeten Informationen; (vi) zu versuchen, sich auf irgendeine Weise unbefugten Zugang zur EcoVadis Academy, zu den Computersystemen oder Netzwerken anderer EcoVadis-Kunden, die die EcoVadis Academy nutzen, zu verschaffen; (vii) die EcoVadis Academy zu kopieren, zu verändern oder abgeleitete Werke oder Verbesserungen davon zu erstellen; (viii) den Quellcode der EcoVadis Academy ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu dekodieren, zu adaptieren oder anderweitig zu versuchen, ihn abzuleiten oder sich Zugang zu ihm zu verschaffen; (ix) von der EcoVadis Academy verwendete Sicherheitsvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen zu umgehen oder zu verletzen oder auf die EcoVadis Academy auf andere Weise als durch die Verwendung gültiger Zugangsdaten zuzugreifen oder sie zu nutzen; (x) Warenzeichen, Dokumentationen, Gewährleistungen oder Haftungsausschlüsse oder Hinweise auf Urheberrechte, Warenzeichen, Patente oder andere Rechte an geistigem Eigentum von der EcoVadis Academy zu entfernen, zu löschen, zu ändern oder unkenntlich zu machen; oder (xi) auf die EcoVadis Academy zuzugreifen oder sie zu nutzen, um einen konkurrierenden Softwaredienst oder ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln, bereitzustellen oder zu nutzen.
3.2. EcoVadis ist nicht verpflichtet, die Nutzung der EcoVadis Academy durch das bewertete Unternehmen zu überwachen; EcoVadis behält sich jedoch das Recht vor, bei Bestätigung einer wesentlichen Nichteinhaltung der Bedingungen des Anhangs 2 eine solche Nutzung zu überwachen und alle Informationen, die sich auf Informationen im Zusammenhang mit einer solchen Nichteinhaltung beschränken, zu überprüfen, aufzubewahren und offenzulegen, soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung der Bedingungen des Anhangs 2 zu gewährleisten und geltende Gesetze, Vorschriften, Rechtsverfahren oder behördliche Anordnungen zu erfüllen oder mit diesen zusammenzuarbeiten.
3.3. Kontoaktivierung. Das bewertete Unternehmen trägt die volle Verantwortung für alle Aktivitäten, die auf seinem oder über sein Konto durchgeführt werden. Das bewertete Unternehmen erklärt sich damit einverstanden und informiert alle Endnutzer, dass es nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet ist, (i) EcoVadis unverzüglich und ohne unnötige Verzögerung über jede bestätigte oder vernünftigerweise vermutete unbefugte Nutzung eines Kontos oder jede andere Verletzung der Sicherheit zu informieren und (ii) sich zu bemühen, das Konto am Ende jeder Arbeitssitzung zu verlassen. EcoVadis ist nicht verpflichtet, die vom bewerteten Unternehmen oder seinen Endnutzern angegebenen Registrierungsdaten zu überprüfen. Wenn EcoVadis jedoch feststellt oder den begründeten Verdacht hat, dass die bereitgestellten Informationen im Wesentlichen unwahr, ungenau, nicht aktuell oder unvollständig sind, kann EcoVadis nach angemessener Ankündigung und Gelegenheit zur Behebung das Konto des bewerteten Unternehmens aussetzen und jegliche gegenwärtige oder zukünftige Nutzung der Lerndienste (oder eines Teils davon) verweigern, bis dieser Zustand zur angemessenen Zufriedenheit von EcoVadis behoben ist.
3.4. EcoVadis behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Vereinbarung jederzeit und einseitig zu ändern, vorbehaltlich der Möglichkeit des bewerteten Unternehmens, die Vereinbarung gemäß Artikel 14.2 zu kündigen. Das bewertete Unternehmen wird über solche Änderungen mittels Veröffentlichung auf der Website ecovadis.com oder auf andere geeignete Weise informiert, um das Recht auf Zugang und Nutzung von Kursen jederzeit zu widerrufen, falls EcoVadis beschließt oder verpflichtet ist, den Zugang zu einem Kurs aus rechtlichen oder richtlinienbezogenen Gründen zu sperren.
3.5 Haftungsausschluss: Die Lerndienste (einschließlich aller Inhalte) werden „wie besehen“ ohne jegliche Zusicherungen oder Gewährleistungen zur Verfügung gestellt, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten. Das bewertete Unternehmen übernimmt die volle Verantwortung für seine Nutzung der Onlinekurse und Inhalte.
Ohne das Vorstehende einzuschränken, garantiert EcoVadis nicht, dass (a) die Inhalte den Anforderungen oder Erwartungen des bewerteten Unternehmens entsprechen oder den beabsichtigten Zweck erfüllen, (b) die Kurse keine Ausfälle haben oder anderweitig ununterbrochen, zeitgerecht, sicher oder fehlerfrei sind, (c) die Informationen oder Inhalte, die durch die Kurse erhalten werden, genau sind, (e) die Teilnahme an den Online-Kursen und/oder das Befolgen der darin enthaltenen Anweisungen Ihren Anforderungen entspricht oder Ihre Bewertung auf einer Scorecard verbessert.
3.6. Das bewertete Unternehmen räumt EcoVadis das Recht ein, über die Plattform oder jeden anderen von EcoVadis angebotenen Dienst in Bezug auf die Plattform und den Lerndienst Informationen über folgende Punkte anzuzeigen und weiterzugeben: (i) die Anzahl der Kurse, die dem jeweiligen bewerteten Unternehmen Nutzer und seinen Endnutzer*innen je nach Mitgliedschaftsstufe zur Verfügung stehen, (ii) die Anzahl der abgeschlossenen Kurse, die Abschlussdaten und die pro abgeschlossenem Kurs erzielten Punkte, (iii) die Anzahl der Endnutzer*innen, die die Kurse im Namen des bewerteten Unternehmens abgeschlossen haben.
4. Geistiges Eigentum
4.1 EcoVadis’ geistiges Eigentum
EcoVadis allein (und gegebenenfalls seine Lizenzgeber) sind Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, an der EcoVadis Academy, den Inhalten und dem Lerndienst. Dieser Anhang 2 stellt keinen Verkauf dar und überträgt dem bewerteten Unternehmen und Endnutzern keine Eigentumsrechte an dem Lerndienst, der Technologie oder den geistigen Eigentumsrechten von EcoVadis. Der Name, das Logo und die Produktbezeichnungen von EcoVadis, die mit dem Service verbunden sind, sind Marken von EcoVadis oder Dritten, und es wird kein Recht und keine Lizenz zu ihrer Verwendung gewährt.
EcoVadis gewährt dem bewerteten Unternehmen ein begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht für den Zugang, die Ansicht und die Teilnahme an den Kursen und den damit verbundenen Inhalten ausschließlich zu internen, nicht kommerziellen Bildungszwecken über die Lerndienste in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bewertete Unternehmen und allen Bedingungen oder Einschränkungen, die mit einer bestimmten Funktion der EcoVadis-Services verbunden sind. Alle anderen Verwendungen sind ausdrücklich verboten. Das bewertete Unternehmen darf Kurse und/oder Inhalte nicht vervielfältigen, weiterverteilen, übertragen, abtreten, verkaufen, ausstrahlen, vermieten, teilen, verleihen, modifizieren, anpassen, bearbeiten, abgeleitete Werke erstellen, unterlizenzieren oder anderweitig übertragen oder nutzen, es sei denn, EcoVadis erteilt dem bewerteten Unternehmen die ausdrückliche Genehmigung dazu in einer schriftlichen Vereinbarung, die von einem autorisierten Vertreter von EcoVadis unterzeichnet wurde. Dies gilt auch für Inhalte, auf die das bewertete Unternehmen über eine unserer APIs zugreifen kann.
4.2. Abschlusszertifikate, Zertifikate und andere Produkte
Abschlusszertifikate. EcoVadis kann Abschlusszertifikate oder Zertifikate für den Abschluss eines Schulungskurses (z. B. Abschlusszertifikate für den Kurs „Einführung in die Nachhaltigkeit“) für Endnutzer anbieten, die die Beherrschung des Kurses durch einen Quiz-Test oder das Programmmaterial zufriedenstellend nachgewiesen haben. Zertifikate werden von EcoVadis ausgestellt, und die Entscheidung, ob ein Zertifikat an den Endnutzer vergeben wird, liegt im alleinigen Ermessen von EcoVadis. Endnutzer können das Zertifikat vervielfältigen, um den Kursabschluss mit ihrem Netzwerk zu kommunizieren, indem sie (i) das Zertifikat als PDF-Datei herunterladen und speichern und (ii) das Zertifikat über die aktivierte Funktion in den sozialen Medien teilen.
Checkliste. EcoVadis kann eine Checkliste zur Verfügung stellen, die den Endnutzer bei der Identifizierung des Inhalts und der Schlüsselbereiche des Kurses, die er lernen soll, unterstützt.
ANHANG 3
Kostenlose Fragebogenphase
1. Zweck
1.1 Der Zweck dieses Anhangs 3 ist die Definition der Bedingungen, unter denen das bewertete Unternehmen bei Abonnement des von EcoVadis angebotenen Service eine kostenlose Fragebogenphase (im Folgenden die „Kostenlose Fragebogenphase“) in Anspruch nehmen kann.
2. Anspruchskriterien
2.1 Um die kostenlose Fragebogenphase in Anspruch nehmen zu können, darf ein bewertetes Unternehmen weder
(i) über eine aktive Mitgliedschaft beim EcoVadis-Service verfügen noch
(ii) zum Ausfüllen des Fragebogens auf Kosten des anfordernden Unternehmens eingeladen worden sein.
3. Dauer der kostenlosen Fragebogenphase
3.1 Die kostenlose Fragebogenphase beginnt, wenn ein bewertetes Unternehmen eine Bestätigung seiner gewählten Mitgliedschaftsstufe für die Plattform erhält.
3.2 Die kostenlose Fragebogenphase dauert bis zu sechs (6) Wochen und kann nicht verlängert werden.
3.3 Die kostenlose Fragebogenphase endet automatisch: a) sechs (6) Wochen nach dem Datum, an dem die kostenlose Fragebogenphase begonnen hat, b) wenn das bewertete Unternehmen den Fragebogen einreicht ODER c) wenn sie von EcoVadis gemäß Klausel 4.6 widerrufen wird, je nachdem, was zuerst eintritt.
4. Bedingungen für die kostenlose Fragebogenphase
4.1 Bewertete Unternehmen haben bei allen Mitgliedschaften, außer der Select-Mitgliedschaft, Anspruch auf eine kostenlose Fragebogenphase.
4.2 Während der kostenlosen Fragebogenphase hat ein bewertetes Unternehmen Zugang zum EcoVadis Fragebogen auf Grundlage der gewählten Mitgliedschaftsstufe.
4.3 Während der kostenlosen Fragebogenphase kann ein bewertetes Unternehmen sein Abonnement straf- und gebührenfrei über die Plattform kündigen. Der Zugang zum EcoVadis Fragebogen bleibt für die Dauer der kostenlosen Fragebogenphase bestehen. Während der kostenlosen Fragebogenphase kann das bewertete Unternehmen die Kündigung jederzeit über die Plattform widerrufen. Im Falle einer Kündigung und Reaktivierung des Abonnements wird die kostenlose Fragebogenphase nicht verlängert.
4.4 Wenn das bewertete Unternehmen den EcoVadis Fragebogen einreicht oder die kostenlose Fragebogenphase endet, wird es nahtlos auf den kostenpflichtigen Service umgestellt. Der Service wird dann gemäß den Bedingungen der gewählten Mitgliedschaftsstufe und den damit verbundenen Zahlungsbedingungen fortgesetzt. In beiden Fällen endet die kostenlose Fragebogenphase, wie in diesem ANHANG 3 definiert, automatisch.
4.5 Die während der kostenlosen Fragebogenphase auf die Plattform hochgeladenen Antworten auf den Fragebogen und Dokumente werden gemäß den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für bewertete Unternehmen verarbeitet.
4.6 EcoVadis behält sich das Recht vor, die kostenlose Fragebogenphase jederzeit zu beenden. In einem solchen Fall wird dem bewerteten Unternehmen der Zugang zum Fragebogen unverzüglich entzogen. EcoVadis benachrichtigt das bewertete Unternehmen über die Änderung und reaktiviert danach gegebenenfalls erneut eine kostenlose Fragebogenphase.
Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2026