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Was lange als Thema der Nachhaltigkeitsabteilung galt, wird zur handfesten Beschaffungsfrage: Die EU-Zwangsarbeitsverordnung (EUFLR) wird 2027 in Kraft treten. Sie untersagt künftig den Import, Vertrieb und Export von Waren, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen – unabhängig davon, ob diese in der EU hergestellt oder nur durchgeschleust wurden. Für Einkaufs- und Lieferketten-Verantwortliche ist klar: Wer Risiken nicht frühzeitig erkennt, riskiert Verzögerungen, Kostensteigerungen und Produktionsausfälle.
Lieferfähigkeit braucht Menschenrechts-Transparenz
Für den Einkauf bedeutet das: Wer seine Lieferkette nicht durchdringt, verliert nicht nur regulatorisch an Boden – sondern setzt auch die Produktions- und Liefersicherheit aufs Spiel. Denn der Anspruch der Regulierungen ist klar: Keine Toleranz für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, auch nicht in der Tiefe komplexer globaler Lieferketten. Die EUFLR wird zusätzlich zum Gamechanger – sie verbietet künftig die Einfuhr und den Export von Produkten, bei denen ein begründeter Verdacht auf Zwangsarbeit besteht.
Erfahrungen aus den USA zeigen, was kommt
Das Risiko ist konkret für Unternehmen: In den USA wurden bereits 16.000 Lieferungen im Wert von 3,7 Milliarden USD seit 2022 unter dem Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) gestoppt – auch in Schlüsselbranchen wie Elektronik, Automobil oder Maschinenbau. Allein im ersten Halbjahr 2025 wurden 6.636 Lieferungen zurückgehalten, was bereits den Gesamtwert für das Jahr 2024 übersteigt. Auch Europa wird künftig solche Maßnahmen durchsetzen.
Audits reichen nicht mehr aus
Das Problem: Konventionelle Lieferantenaudits bieten nur punktuelle Einblicke und blenden strukturelle Arbeitsrechtsverletzungen in tieferen Lieferstufen oft aus. Selbst die US-Zollbehörde CBP warnt: „No single audit can serve as a definitive assessment.” Gefragt sind neue, kontinuierliche Erhebungsformen – direkt bei den Menschen, die am stärksten betroffen sind.
Worker Voice schließt die Lücke
Hier setzen die Worker Voice-Lösungen von EcoVadis an. Die Worker Voice Survey bietet einen proaktiven Mechanismus zur Identifizierung von Arbeits- und Menschenrechtsrisiken in großem Maßstab. Worker Voice Connect stärkt Due-Diligence-Systeme durch einen digitalen Beschwerde- und Feedback-Kanal, über den Arbeitnehmer auf einfache und anonyme Weise ihre Erfahrungen entlang der Lieferkette mitteilen können. Per QR-Code, WhatsApp oder Webzugang – ohne App-Zwang, in über 20 Sprachen. Unternehmen erhalten so frühzeitig Einblick in menschenrechtliche Risiken, bevor diese eskalieren – und bevor sie in den Fokus von Behörden, NGOs oder Medien gelangen.
Mehr als ein Tool – ein Frühwarnsystem für den Einkauf
Die Worker Voice-Lösungen von EcoVadis schaffen mehr als Compliance: Sie bieten Unternehmen echte Einblicke in menschenrechtliche Risiken, bevor Behörden eingreifen müssen – oder die Reputation leidet. Gleichzeitig stärkt es Lieferanten, indem es ihnen ermöglicht, Missstände transparent zu adressieren und konkrete Verbesserungen umzusetzen. Integrierte Dashboards helfen Beschaffungsteams, gemeldete Fälle zu verfolgen, Fortschritte zu messen und dokumentierte Nachweise für ihre Sorgfaltspflicht zu erbringen – ein entscheidender Vorteil gegenüber klassischen Kontrollinstrumenten.
In einem Umfeld, in dem regulatorische, gesellschaftliche und marktseitige Anforderungen gleichzeitig steigen, ist Worker Voice nicht nur ein ESG-Werkzeug, sondern ein strategisches Frühwarnsystem: Es schützt Menschen – und sichert Lieferfähigkeit.
Menschenrechtsverletzungen sind Realität
Auch die Realität bestätigt den Handlungsdruck: Die Anforderungen aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der kommenden, wenn auch abgeschwächten, EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) sind kein theoretisches Szenario, sondern Realität im Unternehmensalltag. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verzeichnete allein im ersten Jahr des LkSG 206 Beschwerden – in 58 Fällen leitete die Behörde konkrete Ermittlungen gegen deutsche Unternehmen ein. 2023 führte sie 486 Kontrollen durch, mit Fokus auf risikobehaftete Branchen wie Textil, Elektronik und Lebensmittel.
Diese Zahlen machen deutlich: Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten sind keine abstrakte Gefahr, sondern konkrete operative Risiken. Sie betreffen nicht nur entfernte Zulieferer, sondern wirken sich direkt auf Reputation, Lieferfähigkeit und Marktzugang aus. EUFLR und CSDDD – sollten sie tatsächlich beibehalten werden, selbst in einer abgeschwächten Form, führen diese Entwicklung auf europäischer Ebene fort – mit einer klaren Botschaft an Unternehmen: Wer nicht proaktiv handelt, handelt fahrlässig.
Wettbewerbsvorteil durch präventives Handeln
Mehr noch: Wer heute in glaubwürdige menschenrechtliche Due-Diligence-Systeme investiert, sichert sich nicht nur regulatorische Konformität – sondern verschafft sich handfeste Vorteile im Wettbewerb. Immer mehr Kund*innen, Investoren und Geschäftspartner erwarten belastbare Nachweise sozialer Verantwortung. Unternehmen, die hier transparent und nachvollziehbar agieren, stärken ihre Position in Ausschreibungen, verbessern ESG-Ratings und profitieren von besseren Finanzierungskonditionen.
Zudem ist proaktive Sorgfaltspflicht auch betriebswirtschaftlich klug: Früh erkannte Risiken kosten weniger als Schadensbegrenzung im Krisenfall. Reputationsschäden, Lieferausfälle oder Bußgelder wiegen schwer – dagegen sind Prävention, Dialog und kontinuierliche Überwachung eine vergleichsweise geringe Investition mit hoher Wirkung.