ESG Regulations Round-Up #20
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Ihr monatlicher Überblick über die regulatorischen Entwicklungen, die die nachhaltige Wirtschaft prägen.
Ein ereignisreicher Sommer für die ESG-Regulierung: Deutschland legt seinen Ansatz zur Umsetzung der CSDDD fest, Australien kündigt ein verschärftes Gesetz gegen moderne Sklaverei an, Kalifornien bestätigt seinen Zeitplan für die Scope-3-Berichterstattung und die wegweisende Verpackungsverordnung der EU tritt in Kraft. Unterdessen erhöht ein transatlantischer Streit um Zwangsarbeit den Druck auf globale Lieferketten. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.
CSDDD: Deutschland bestätigt eine eins-zu-eins-Umsetzung
Am 6. Juli 2026 gab die deutsche Bundesregierung bekannt, dass sie die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) eins zu eins in nationales Recht umsetzen wird, wobei der EU-Text unverändert übernommen wird, ohne strengere nationale Anforderungen hinzuzufügen.
Die wichtigsten Auswirkungen für in Deutschland tätige Unternehmen:
- Das derzeitige Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) wird durch Anforderungen ersetzt, die an die CSDDD angepasst sind.
- Der Anwendungsbereich der betroffenen Unternehmen wird eingeschränkt, um ihn an den EU-Schwellenwert anzupassen, was bedeutet, dass im Vergleich zum derzeitigen Geltungsbereich des LkSG weniger Unternehmen davon erfasst werden.
Für Unternehmen, die das LkSG bereits einhalten, ist dies ein Anlass, ihre Verpflichtungen neu zu bewerten: Der Übergang könnte für einige den Compliance-Aufwand verringern und gleichzeitig die Angleichung an den umfassenderen EU-Rahmen gewährleisten.
Australien: Reform des Modern Slavery Act in Aussicht
Im Juli 2026 kündigte die australische Regierung Pläne zur Verschärfung des „Modern Slavery Act“ an. Die vorgeschlagenen Reformen würden strengere Strafen bei Nichteinhaltung einführen und neue praktische Leitlinien bereitstellen, um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu unterstützen.
Ein Zeitplan für die Umsetzung wurde noch nicht bekannt gegeben, doch die Richtung ist klar. Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in Australien oder mit Risiken in der Lieferkette sollten damit beginnen, die Entwicklungen zu beobachten und die Solidität ihrer bestehenden Offenlegungen zur modernen Sklaverei zu überprüfen.
Kalifornien bestätigt Zeitplan für die Scope-3-Berichterstattung
Das California Air Resources Board (CARB) hat bestätigt, dass große Unternehmen, die in Kalifornien geschäftlich tätig sind, ab dem 10. November 2026 mit der Berichterstattung über Treibhausgasemissionen beginnen müssen.
Die Scope-3-Berichterstattung – die indirekte Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette abdeckt – folgt im Jahr 2027, wobei einige Ausnahmen eingeführt werden, um Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit auszuräumen, die von Interessengruppen geäußert wurden.
Dies ist ein bedeutender Meilenstein: Es wird allgemein erwartet, dass die kalifornischen Vorschriften Einfluss auf die Berichterstattungsstandards auf Bundesebene und weltweit nehmen werden. Unternehmen, die ihren Scope-3-Fußabdruck noch nicht erfassen, sollten diese Frist als Anstoß nehmen, damit zu beginnen.
Zölle, Zwangsarbeit und ein transatlantischer Streit
Die USA werden ab dem 24. Juli 2026 auf die meisten EU-Waren, die in die USA exportiert werden, einen Zoll von 10 % erheben, nachdem die USA eine Untersuchung zu Zwangsarbeit in globalen Lieferketten durchgeführt haben.
Die Position der USA: Die EU-Einfuhrvorschriften verhindern nicht ausreichend, dass Waren, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen, auf den EU-Markt gelangen, was ungleiche Wettbewerbsbedingungen für US-Unternehmen schafft, die gemäß dem „Uyghur Forced Labor Prevention Act“ (UFLPA) strengeren Einfuhrkontrollen unterliegen.
Die EU weist diese Begründung entschieden zurück und verweist auf ihre eigene Zwangsarbeitsverordnung als angemessenen Rechtsrahmen.
Dieser Streit zeigt, dass die Einhaltung der Vorschriften zur Zwangsarbeit mittlerweile ein aktuelles Handelsproblem ist und nicht mehr nur eine Frage des Rufs. Unternehmen, die in die USA exportieren, sollten das Risiko in ihrer Lieferkette proaktiv bewerten und ihre Sorgfaltspflicht dokumentieren.
EU-Verpackungsverordnung tritt in Kraft
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) trat am 12. August 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die seit 1994 galt.
Da es sich um eine Verordnung (und nicht um eine Richtlinie) handelt, gilt die PPWR unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten; eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Zu den wichtigsten nun geltenden Anforderungen gehören:
- Recycelbarkeit und Recyclinganteil: Alle Verpackungen müssen bis 2030 so gestaltet sein, dass sie recycelbar oder wiederverwendbar sind.
Beschränkungen für gefährliche Stoffe: Für alle Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gelten ab sofort strenge Grenzwerte für PFAS und Schwermetalle.Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Hersteller müssen sich in jedem Mitgliedstaat registrieren lassen, in dem die Verpackungen erstmals in Verkehr gebracht werden.Wiederverwendbare Verpackungssysteme: Unternehmen, die wiederverwendbare Verpackungen in Verkehr bringen, müssen über funktionierende Systeme zur Rücknahme, Aufbereitung und Wiederverteilung verfügen.
- Kennzeichnung: Ab 2028 gilt ein harmonisiertes EU-weites Kennzeichnungssystem für die Abfallsortierung.
Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen – Hersteller, Importeure, Händler und E-Commerce-Anbieter – sollten bereits jetzt prüfen, inwieweit sie die Anforderungen erfüllen.