CSRD-Berichterstattung: Wie Sie die Anforderungen erfüllen
Zurück zur Übersicht der VorschriftenCSRD: Wichtigste Konzepte und Hintergrund
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen* (CSRD* in Englisch) ist ein wichtiges regulatorisches Rahmenwerk, das zur Unterstützung und Erweiterung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD, Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung) ausgearbeitet wurde. Die CSRD* Anforderungen betreffen direkt ungefähr 50.000 Unternehmen weltweit und machen die Berichterstattung über Themen wie Klimawandel, Umweltverschmutzung, Biodiversität, Gebrauch von Ressourcen und die Behandlung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette strukturiert und obligatorisch.
Abgesehen von einer Ausdehnung auf eine viel größere Anzahl von Unternehmen, darunter auch Nicht-EU-Unternehmen mit bedeutungsvoller Geschäftstätigkeit innerhalb der EU, umfassen andere, von der CSRD* betroffene Hauptaspekte folgende Elemente:
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Unternehmen müssen über die Wesentlichkeit der Auswirkung (wie die Unternehmen sich auf Menschen und die Umwelt auswirken) und die finanzielle Wesentlichkeit berichten (wie Nachhaltigkeitsfragen eventuell finanzielle Risiken für das Unternehmen schaffen können).
- Obligatorische Verifizierung Dritter: Alle Unternehmen, die unter den Bewertungsumfang fallen, müssen begrenzte Verifizierung von einem externen Anbieter ab ihrem ersten Berichtsjahr erhalten mit einer angemessenen, geplanten Verifizierung, sobald dies möglich ist.
- Digitales Tagging: Nachhaltigkeitsberichte müssen in einem spezifischen digitalen Format (ESEF) vorbereitet werden, um sicherzustellen, dass die Daten computerlesbar und leicht zugänglich sind.
Zeitplan für die CSR-Berichterstattung
Die CSRD-Implementierung folgt einem stufenweisen Ansatz, der Unternehmen unterschiedlicher Größen ausreichend Zeit zur Vorbereitung gibt. Große Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden (bisher dem NFRD unterliegend) müssen bereits 2025 für das Geschäftsjahr 2024 berichten. Insbesondere müssen auch Nicht-EU-Unternehmen mit Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen innerhalb der EU die Vorschriften einhalten, wenn sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten.
Die phasenweise Einführung der CSRD-Berichterstattung:
- Geschäftsjahr 2024 (Berichterstattung im Jahr 2025): Unternehmen, die bereits zur Einhaltung der NFRD-Vorschriften verpflichtet sind (einschließlich Unternehmen, die an EU-regulierten Märkten mit mehr als 500 Mitarbeitenden notiert sind).
- Geschäftsjahr 2025 (Berichterstattung im Jahr 2026): Andere große börsennotierte Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind und mindestens zwei dieser drei Kriterien erfüllen: 250+ Mitarbeitende, 25 Mio. € + Vermögenswerte, 50 Mio. € + Nettoumsatz.
- Geschäftsjahr 2026 (Berichterstattung im Jahr 2027): KMU, die in einem EU-regulierten Markt notiert sind und mindestens zwei dieser drei Kriterien erfüllen: 10+ Mitarbeitende, 450.000 € + Vermögenswerte, 900.000 € Nettoumsatz.
- Geschäftsjahr 2028 (Berichterstattung im Jahr 2029): Unternehmen aus Drittländern mit Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen in der EU (gilt nur, wenn sie einen Schwellenwert von 150 Mio. € Nettoumsatz überschreiten).
Umsetzung der CSRD-Anforderungen durch nationale Gesetze
Als Richtlinie ist die CSRD nach innerstaatlichem Recht nicht automatisch durchsetzbar; die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in nationales Recht umsetzen. Jedes Land hat den Spielraum, Strafen für die Nichteinhaltung zu definieren und Durchsetzungsverfahren einzuführen, was zu möglichen Abweichungen zwischen den Gerichtsbarkeiten führt. Eine Zusammenfassung des Umsetzungsstatus für die Mitgliedstaaten in der gesamten EU, einschließlich Informationen darüber, wie ein Mitgliedstaat versucht hat, die CSRD-Anforderungen zu ändern oder zu erweitern, finden Sie hier.
CSRD* vs. ESRS: Worin bestehen die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Um die CSRD*-Anforderungen in der Praxis umzusetzen, beauftragte die Europäische Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit der Ausarbeitung detaillierter Offenlegungsstandards. Diese sind als europäische Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) bekannt.
Die ESRS sind ein praktische Umsetzungsinstrument der CSRD*: Während die Richtlinie einen rechtlichen Rahmen festlegt, welche Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen wann melden müssen, beschreibt der ESRS diese Berichtspflichten. Durch die Einhaltung der ESRS können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Berichterstattung die von der CSRD* geforderten regulatorischen Verpflichtungen erfüllt.
Der erste Satz von 12 ESRS-Standards, der im Juli 2023 veröffentlicht wurde, besteht aus zwei übergreifenden und zehn Themenstandards, die allgemeine Offenlegungen umfassen, welche für alle Sektoren gelten. Im Januar 2024 traten diese Standards für Unternehmen, die unter den Bewertungsumfang der CSRD* fielen, in Kraft (Berichterstattung ab 2025).
EFRAG veröffentlicht regelmäßig Leitlinien zur Anwendung der ESRS. Organisationen können auch branchenspezifische und maßgeschneiderte Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erwarten.
Überblick über die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS in Englisch)
Bereichsübergreifende Standards
ESRS 1 Allgemeine Anforderungen legen allgemeine Regeln für die Berichterstattung gemäß ESRS fest. Es werden jedoch keine spezifischen Offenlegungspflichten festgelegt. ESRS 2 Allgemeine Offenlegungen spezifizieren wesentliche Informationen, die offengelegt werden müssen, unabhängig davon, welche Nachhaltigkeitsangelegenheit in Betracht gezogen wird. Es ist für alle Unternehmen, die unter den CSRD*-Bewertungsumfang fallen, obligatorisch.
ESRS Themenstandard
Alle anderen Standards, die Offenlegungspflichten und Datenpunkte beschreiben, unterliegen einer Bewertung der Wesentlichkeit. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen Informationen ausschließen kann, die für sein Geschäftsmodell und seine Aktivitäten als irrelevant (nicht wesentlich) angesehen werden. Angenommen, ein Unternehmen kommt zu dem Schluss, dass der Klimawandel (ESRS E1) nicht wesentlich ist und daher nicht gemeldet werden muss. In diesem Fall muss es eine detaillierte Beschreibung der Ergebnisse der Bewertung der Wesentlichkeit in Bezug auf diesen Standard enthalten. Diese Anforderung spiegelt die Tatsache wider, dass der Klimawandel weitreichende und systemische Auswirkungen hat.
Ein Nachhaltigkeitsthema ist wesentlich, wenn es die Kriterien der Wesentlichkeit der Auswirkung, der finanziellen Wesentlichkeit oder beides erfüllt. Für jedes wesentliche Problem müssen Unternehmen ihre identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) offenlegen, einschließlich ihrer Richtlinien und Aktionen zur Verwaltung der IROs sowie relevanter Kennzahlen und Ziele. Die zehn Themenstandards decken die gesamte Bandbreite von Umwelt-, Sozial- und Führungs-Themen ab.
ESRS E1: Klimawandel
Der ESRS E1-Standard verlangt von Unternehmen, ihre klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen offenzulegen, einschließlich Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch und Übergangspläne in Richtung der mit dem Pariser Abkommen abgestimmten Klimaziele.
ESRS E2: Umweltverschmutzung
ESRS E2 befasst sich damit, wie Unternehmen Umweltverschmutzung identifizieren und verwalten. Dieser Standard gilt für verschiedene Formen der Umweltverschmutzung, einschließlich Luft, Wasser und Boden, und den Umgang mit Gefahrenstoffen. Im Einzelnen müssen Unternehmen ihre Richtlinien in Bezug auf Umweltverschmutzung, ihre Aktionen und Ressourcenzuweisung offenlegen, einschließlich der Art und Weise, wie sie Risiken der Umweltverschmutzung und Chancen identifizieren und angehen.
ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
Im Rahmen von ESRS E3 müssen Organisationen offenlegen, wie sie die Wassernutzung, -beschaffung, -behandlung und Vermeidung von Umweltverschmutzung angehen und die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen fördern, die den Wasserverbrauch reduzieren und die marinen Ökosysteme schützen, insbesondere in Gebieten mit hohem Wasserstress.
ESRS E4: Biodiversität
ESRS E4 beschreibt spezifische Anforderungen über die Berichterstattung in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Es verlangt von Unternehmen, ihre Auswirkungen auf die Biodiversität zu bewerten und konkrete Aktionspläne zu formulieren, um die globalen Bemühungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität zu unterstützen.
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Dieser Standard bietet einen Rahmen für die Offenlegung von Informationen über Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Er konzentriert sich auf die Zu- und Abflüsse von Ressourcen — wie Materialien, Produkten und Abfällen —, um die Transparenz bei der Verwaltung dieser Prozesse durch Unternehmen zu fördern.
ESRS S1: Eigene Beschäftigte
Der erste soziale Standard verlangt von Organisationen, ihre positiven und negativen Auswirkungen, finanziellen Risiken und Chancen offenzulegen. Aspekte wie Beschäftigungspraktiken und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden müssen ebenfalls einbezogen werden, und dieser Standard fordert Transparenz über vergangene, gegenwärtige und zukünftige Initiativen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
ESRS S2: Arbeitnehmer*innen in der Wertschöpfungskette
Im Gegensatz zu ESRS S1, der sich mit der internen Belegschaft befasst, konzentriert sich der zweite Standard innerhalb der sozialen Säule von ESRS auf Arbeitskräfte außerhalb der Unternehmenswände. Die Offenlegungspflichten in ESRS 2 leiten Unternehmen bei der Berichterstattung darüber, wie sie die sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften der Wertschöpfungskette angehen.
ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
ESRS S3 konzentriert sich darauf, wie Unternehmen die betroffenen Gemeinschaften beeinflussen und diese mit einbinden. Der Standard skizziert die Erwartungen, dass Unternehmen ihre Richtlinien, Verfahren und Initiativen im Zusammenhang mit diesen Gemeinschaften in ihren Aktivitäten und in der gesamten Wertschöpfungskette offenlegen.
ESRS S4: Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
ESRS S4 schreibt vor, dass Unternehmen ihren Ansatz zur Identifizierung und Bewältigung der Auswirkungen auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erläutern. Unternehmen sollten auch erläutern, wie Auswirkungen und Abhängigkeiten von diesen Gruppen zu wesentlichen Risiken oder Chancen führen können.
ESRS G1: Geschäftsverhalten
Der einzige Führungsstandard legt Offenlegungspflichten fest, die ein Verständnis der Organisationsstrategie, des Ansatzes, der Prozesse und der Verfahren in Bezug auf das Geschäftsverhalten eines Unternehmens vermitteln. Zu den potenziell wesentlichen Themen gehören Unternehmenskultur, Management von Lieferantenbeziehungen, Korruptions- und Bestechungsprävention, Interessenkonflikte, Whistleblowing-Richtlinien, Zahlungspraktiken und Tierwohl.
CSRD Anforderungen zur Verifizierung
Im Rahmen der CSRD müssen die offengelegten Informationen auf ihre Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Einhaltung der ESRS-Anforderungen überprüft werden. Die Unternehmen werden mit begrenzter Zusicherung beginnen und sich dann in Richtung angemessener Zusicherung bewegen. Die Europäische Kommission wird im Berichtsjahr 2028 angemessene Verifizierungsstandards verabschieden.
Der Unterschied zwischen begrenzter und angemessener Zusicherung liegt darin, wie gründlich der Prüfer/die Prüferin ist ist und wie zuversichtlich er/sie in Bezug auf die Ergebnisse ist. Wenn Prüfer*innen nur begrenzte Zusicherung bieten, kommen sie zu dem Schluss, dass sie sich keiner wesentlichen Änderungen bewusst sind, die die gemeldeten Informationen falsch darstellen würden. Im Gegensatz dazu geben die Prüfer*innen, wenn sie hinreichende Zusicherung bieten, an, dass es genügend Beweise gibt, um zuversichtlich zu sagen, dass die gemeldeten Informationen im Wesentlichen korrekt sind und im Einklang mit den Kriterien zur Berichterstattung erstellt wurden.
Vorbereitung auf die CSRD*-Compliance
Das Verständnis und die Einhaltung der CSRD-Anforderungen ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, die danach streben, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern und regulatorische Standards zu erfüllen. Da der Schwerpunkt auf Unternehmenstransparenz und -verantwortung wächst, wird es für Unternehmen, die auf dem heutigen ESG-bewussten Markt erfolgreich sein wollen, von entscheidender Bedeutung sein, diese Anforderungen zu verstehen.
Laden Sie unseren CSRD-ESRS-Überblick herunter, um eine Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen und Anleitung zur Vorbereitung zu erhalten.