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29th October 2026

Vom LkSG zur CSDDD: Wie Sorgfaltspflichten ihre Wirkung entfalten

Lesen Sie die zusammengefasste Version mit:

Die LkSG-Berichtspflicht ist ausgesetzt, die Schwellenwerte sind in Bewegung, die CSDDD kommt schlanker als geplant. Gleichzeitig zeigen Studien: Sorgfaltspflichten wirken – und sie beeinträchtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht systematisch. Ob sie ihre Wirkung entfalten, hängt allerdings weniger vom Prozess ab als von der Qualität der Daten, auf denen er steht.

Die Pflicht wird schmaler, die Erwartung nicht

Selten war die Regulierung von Lieferketten so in Bewegung wie 2026. In Deutschland prüft das BAFA seit Herbst 2025 keine LkSG-Berichte mehr, die Berichtspflicht soll rückwirkend entfallen. Die Sorgfaltspflichten selbst bleiben bestehen. Zugleich hat die Bundesregierung im Juli angekündigt, die CSDDD eins zu eins umzusetzen und den Anwendungsbereich des LkSG bereits vorab auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatz zu verengen (Bird & Bird).

Auf EU-Ebene hat das Omnibus-I-Paket die CSDDD deutlich verschlankt: höhere Schwellenwerte, ein stärker risikobasierter Ansatz, Anwendung ab 26. Juli 2029 (Noerr). Wer daraus schließt, das Thema erledige sich von selbst, übersieht drei Dinge:

  • Kunden geben Anforderungen weiter. Unternehmen, die selbst aus dem Anwendungsbereich fallen, werden von CSDDD-pflichtigen Abnehmern weiterhin nach belastbaren Nachweisen gefragt.
  • Das Reporting braucht dieselben Daten. Wer nach CSRD berichtet, muss Aussagen zur Wertschöpfungskette treffen – und zwar prüfungssicher.
  • Ohne Berichtspflicht fehlt der jährliche Fixpunkt. Bisher erzwang der BAFA-Bericht eine regelmäßige Bestandsaufnahme. Diese Disziplin müssen Unternehmen nun selbst aufbringen.

Die regulatorische Pflicht wird schmaler. Die Erwartung an belastbare Lieferkettendaten wird es nicht.

Sorgfaltspflichten wirken – ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu bremsen

Lange prägte ein Narrativ die Debatte: Lieferkettengesetze erzeugen viel Bürokratie, bewirken wenig und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit. Inzwischen liegt eine empirische Grundlage vor, die dieses Bild differenziert. Unser Whitepaper wertet Studien zum deutschen LkSG und zum französischen Loi de Vigilance aus und kommt zu zwei zentralen Ergebnissen.

Erstens: Sorgfaltspflichten wirken. Die dokumentierten Praxisfälle zeigen Effekte bei Tarifverhandlungen, bei Lohnnachzahlungen und in europäischen Logistikstrukturen (EcoVadis).

Zweitens: Sie beeinträchtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht systematisch. Die Sorge, Sorgfaltspflichten seien per se ein Wettbewerbsnachteil, lässt sich empirisch nicht bestätigen.

Entscheidend ist dabei das Wie. Wirkung entsteht vor allem dort, wo Unternehmen Sorgfaltspflichten risikobasiert in Einkauf und Steuerung integrieren, statt sie als reine Dokumentationsaufgabe zu behandeln. Für die CSDDD ist das eine gute Nachricht, denn sie verlangt genau diesen Ansatz: Risiken eingrenzen, dort vertieft prüfen, wo negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten sind, und Maßnahmen danach priorisieren.

Wer das LkSG umsetzt, hat dafür bereits das Fundament: Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Beschwerdeverfahren, Lieferantenprozesse. Die Frage ist also weniger, ob sich dieser Aufwand lohnt, sondern wie er die größte Wirkung entfaltet. Und hier rückt eine Variable in den Mittelpunkt, die oft unterschätzt wird: Integration in den Einkauf funktioniert nur, wenn der Einkauf den Daten vertraut.

Das Whitepaper finden Sie hier: [Link Whitepaper]

Die unterschätzte Variable: Datenqualität

In der Praxis stützen sich Risikoanalysen heute vor allem auf zwei Quellen. Beide haben ihren Wert. Beide haben Grenzen.

KI-gestützte Screenings werten Länder-, Branchen- und Mediendaten aus. Sie erkennen Signale früh und decken die Breite der Lieferkette ab. Doch sie liefern Hinweise, keine Belege – und sagen wenig darüber, wie ein einzelner Lieferant tatsächlich aufgestellt ist.

Selbstauskünfte holen Informationen direkt beim Lieferanten ein. Sie zeigen allerdings dessen Selbsteinschätzung, nicht die gelebte Praxis. Und je mehr Abnehmer eigene Fragebögen verschicken, desto größer wird die Fragebogenmüdigkeit, was die Qualität der Antworten selten verbessert.

Geprüfte Bewertungen setzen genau an dieser Lücke an. Sie stützen sich auf Nachweise wie Richtlinien, Zertifikate und Berichte, die unabhängig geprüft werden. Das erfordert einen strukturierten Bewertungsprozess, schafft dafür aber Vergleichbarkeit über Länder, Branchen und Jahre.

Wie groß die Lücke ist, zeigt der EcoVadis Index 2026: Rund 80 Prozent der Tier-1-Lieferanten verfügen über keine belastbaren Managementprozesse für Nachhaltigkeitsrisiken in ihren eigenen vorgelagerten Lieferketten. Ein Fragebogen, der das abfragt, wird diese Lücke selten offenlegen.

Der Unterschied wird dort sichtbar, wo Entscheidungen fallen: Wenn der Einkauf zwischen zwei Lieferanten wählt, wenn eine Maßnahme priorisiert werden muss, wenn ein Prüfer nach der Grundlage einer Risikoeinstufung fragt. Ein Risikohinweis löst dann eine Frage aus. Ein geprüfter Nachweis beantwortet sie.

Eine Datenbasis, drei Wirkungen

Verlässliche Lieferantendaten sind kein reines Compliance-Thema. Richtig aufgesetzt, tragen sie gleich mehrere Aufgaben:

  1. Risikomanagement: Priorisierung nach Schwere und Wahrscheinlichkeit wird nachvollziehbar und belegbar – gegenüber Vorstand, Prüfern und Behörden.
  2. Reporting: Dieselben Daten fließen in die Angaben zur Wertschöpfungskette im Nachhaltigkeitsbericht. Doppelte Abfragen bei Lieferanten entfallen.
  3. Resilienz: Wer weiß, wie Lieferanten tatsächlich aufgestellt sind, erkennt Schwachstellen, bevor sie zur Störung werden.

Blick über die Grenze: Österreich und die Schweiz

Die Frage nach der Datenbasis stellt sich in der gesamten D-A-CH-Region – mit unterschiedlichen Ausgangslagen.

Österreich hat die CSRD mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) im Februar 2026 umgesetzt; ab dem Geschäftsjahr 2027 soll der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erweitert werden (WKO). Die CSDDD muss bis Juli 2028 umgesetzt werden. Damit haben österreichische Unternehmen die Chance, Reporting und Sorgfaltspflichten von Anfang an auf eine gemeinsame Datenbasis zu stellen.

Die Schweiz diskutiert mit dem Vorentwurf zum Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) Sorgfalts- und Berichtspflichten nach EU-Vorbild (Kanton Zürich). Unabhängig vom Ausgang fallen viele Schweizer Großunternehmen über ihr EU-Geschäft ohnehin unter die CSDDD – und europäische Kunden erwarten vergleichbare Daten.

Webinar: Vom LkSG zur CSDDD – bestehende Sorgfaltspflichten effizient skalieren

Wie Unternehmen ihre bestehenden Prozesse gezielt weiterentwickeln, ordnen wir in einem kompakten Webinar ein – gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

  • Wann: Donnerstag, 12. November 2026, 10:30–11:00 Uhr CET
  • Wo: online, auf Deutsch, mit Simultanübersetzung ins Englische
  • Mit: Andrea Bacher (Head of Regulatory Expertise, EcoVadis) und Ann-Sophie Rüppel (Referentin, BMWE)

Die Themen:

  • wie Sie bestehende Sorgfaltsprozesse auf den CSDDD-Standard skalieren
  • wo die EU-Richtlinie andere Schwerpunkte setzt als das LkSG
  • was das für Ihre Planung 2027 bedeutet

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in Bezug auf das jährliche Umsatzwachstumspotenzial.