Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
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Lieferkettengesetzes or LkSG requires companies that have their principal place of business in Germany and that employ at least 1,000 people (and starting January 2024, 1,000 or more) to disclose their due diligence measures to prevent and mitigate the risks of human rights violations and environmental damage. The law also indirectly impacts thousands of suppliers to those companies, not just in Germany.
Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, haben folgende Verpflichtungen:
- Durchführung regelmäßiger, mindestens jährlicher, Analysen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bei ihren Tätigkeiten und denen ihrer unmittelbaren (in einigen Fällen auch mittelbaren) Lieferanten
- Durchführung anlassbezogener Risikoanalysen bei mittelbaren Lieferanten, wenn es substantiierte Kenntnis möglicher Verletzungen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten gibt
Zur Durchsetzung des Gesetzes werden bei Verstößen Bußgelder verhängt, die sich auf bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens belaufen können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Durchsetzung des LkSG überwacht, hat jedoch eine Reihe von Handreichungen veröffentlicht und Handlungsanleitungen für die Einhaltung der Vorgaben verfasst.
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