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EU | In Kraft getreten: Ab 2024 für das Geschäftsjahr 2023

EU-Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Die Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattungvon Unternehmen (CSRD) ist eine von der Europäischen Kommission initiierte, grundlegende Reform der Regulierung. Sie zielt darauf ab, die nichtfinanzielle Berichterstattung zu verbessern. Sie erweitert die bestehende Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) erheblich, indem sie ihren Anwendungsbereich erweitert, die Anforderungen an die Berichterstattung verschärft und die Nachhaltigkeit in die Unternehmensführung einbezieht.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Bandbreite der Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, ist riesig und umfasst fast das Zehnfache der Unternehmen, die unter die NFRD fallen. Sie gilt für etwa 50.000 Unternehmen innerhalb der EU und weitere 10.000 Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU. Außerdem ist der Anwendungsbereich nicht auf börsennotierte Unternehmen beschränkt. Unternehmen, die einzeln oder als Teil eines Konzern agieren, können dieser Berichterstattung in verschiedenen Kategorien unterliegen.

Welche Art der Berichterstattung wird verlangt?

Der Zeitrahmen für die Berichterstattung unterscheidet sich je nach Art des Unternehmens. Unternehmen, die als „große Unternehmen“ eingestuft werden, deren Wertpapiere an einem EU-regulierten Markt eingetragen sind und die mehr als 500 Mitarbeiter*innen beschäftigen, sowie Unternehmen, die der NFRD unterliegen, müssen 2024 Bericht erstatten, wobei die Berichte bis 2025 veröffentlicht werden müssen. Für alle anderen großen Unternehmen gilt eine Frist für die Berichterstattung im Jahr 2025, wobei die Berichte im Jahr 2026 veröffentlicht werden müssen. Die verpflichtende Berichterstattung für kleinere Unternehmen beginnt ein Jahr später. Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU müssen über ihre EU-Tochtergesellschaften im Jahr 2028 Bericht erstatten, wobei die Veröffentlichungsfrist im Jahr 2029 endet.

Was sind die wichtigsten Anforderungen an die Berichterstattung?

Die CSRD geht im Vergleich zur NFRD (die sie ersetzt) und im Vergleich zu vielen anderen bisherigen nationalen Standards neue Wege, was die Anforderungen an die Berichterstattung betrifft. Im Mittelpunkt dieser Anforderungen steht das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“. Es verpflichtet die Unternehmen, nicht nur jene Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit anzuerkennen, die Risiken für ihren Betrieb darstellen, sondern auch die globalen ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen, die ihre Geschäftstätigkeiten mit sich bringen. Zu den behandelten Themen gehören der Klimawandel sowie weitere Umweltthemen wie Umweltverschmutzung und Biodiversität, soziale Themen wie die eigene Belegschaft und die Arbeitnehmer*innen in der Wertschöpfungskette sowie Themen auf Führungsebene wie Geschäftsethik und Praktiken bei der Bezahlung von
Lieferant*innen.

Je nach Standort, Größe und Branche des Unternehmens müssen die Unternehmen nach den vorgeschriebenen Standards berichten. Einige dieser Standards, wie z.B. die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), wurden bereits fertiggestellt, andere befinden sich noch in der Entwicklung.