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EU | In Kraft getreten: 2026

EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD)

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Am 15. März 2024 stimmte der EU-Rat schließlich für die Lieferkettenrichtlinie („Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ – CSDDD oder CS3D). Der Kern der im Dezember 2023 erzielten Kompromissvereinbarung bleibt erhalten, was bedeutet, dass Unternehmen, die in den Geltungsbereich der CSDDD fallen, umfangreichen menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten unterliegen werden. Langwierige Verhandlungen und massive Zugeständnisse haben jedoch dazu geführt, dass der Geltungsbereich der CSDDD im Vergleich zu den ursprünglich geplanten Umsatz- und Beschäftigungsschwellen deutlich reduziert wurde; Rund 5.400 Unternehmen sind nun direkt von der Richtlinie betroffen.

Welche Unternehmen fallen in den Geltungsbereich der CSDDD?

Die CSDDD erfasst Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten, wenn sie in einem Geschäftsjahr einen weltweiten Nettojahresumsatz von mehr als 450 Mio. € erwirtschaftet haben. Eine Aufteilung in risikoreiche Sektoren wird nicht mehr angestrebt.

Was ist mit Unternehmen aus Drittländern außerhalb der EU?

Unternehmen außerhalb des Blocks sind betroffen, wenn sie in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro erzielen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf Unternehmen, die Franchise- oder Lizenzvereinbarungen mit Unternehmen in der EU geschlossen haben oder die oberste Muttergesellschaft eines Konzerns sind, der solche Vereinbarungen abgeschlossen hat.

Und nun?

Die Umsetzungsfristen wurden massiv verlängert, mit möglichem Beginn ab Mitte 2027. Dies hängt davon ab, wie schnell die CSDDD angenommen wird – sie wird dem neu gewählten Europäischen Parlament erneut zur Abstimmung vorgelegt. Sie wird dann in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.